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Die Verfügungsgewalt des Herrn auf Eheschließungen Unfreier im frühen Mittelalter

Über Die Verfügungsgewalt des Herrn auf Eheschließungen Unfreier im frühen Mittelalter

Akademische Arbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,7, Humboldt-Universität zu Berlin (Geschichtswissenschaften), Veranstaltung: Ehe und Scheidung im frühen und hohen Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: Die geistige Lebenswelt des frühen Mittelalters war nicht von dem heutigen Gedanken der allgemeinen Gleichheit und Freiheit geprägt. Die Ständegliederung im fränkischen Reich war dreigeteilt, wobei servi und ancillae an unterster Stelle standen ¿ die Unfreien. Diese zumeist bäuerlich lebenden Menschen machten über 90% der Gesamtbevölkerung aus und bildeten die Basisgesellschaft, den Unterbau der Grundherrschaft. Auf Urkundenformeln zur Selbstverknechtung verpflichteten sie sich zum Gehorsam ihrem Herrn gegenüber, welcher das Recht hatte sie zu verkaufen, einzutauschen und körperlich zu züchtigen. Inwiefern die Befugnisse des Grundherrn ausreichten, um auch das Heiratsverhalten der Unfreien zu beeinflussen und ob sich diese im Verlaufe des Frühmittelalters verändert haben, soll in dieser Arbeit geklärt werden. Die Verfügungsgewalt des Herrn in Bezug auf Eheschließungen Unfreier wurde wissenschaftlich in der Vergangenheit und in der Gegenwart wiederholt erörtert. Die ältere sowie die aktuelle Forschung bejaht die Annahme, dass im gesamten Zeitraum des Frühmittelalters solche Eheschließungen vom Willen des Grundherrn abhingen. Um dieses Thema aus unterschiedlichen Perspektiven heraus zu betrachten, werde ich Auszüge der erzählenden Quelle Historiae des Bischofs Gregor von Tours weltlichen und kirchlichen Rechtsquellen gegenüberstellen, um zu erörtern ob diese verschiedenen Weltanschauungen bezüglich des Themas meiner Analyse auseinander gingen, ob sie die Verfügungsgewalt des Herrn legitimierten oder gar versuchten zu untergraben. Der Untersuchungszeitraum reicht vom 6. bis zum 9. Jh. und bezieht sich auf das fränkische Reich, um eine zeitliche und räumliche Eingrenzung vorzunehmen. Aufgrund der bestehenden Quellenarmmut des 6. Jh., welche insbesondere die unteren Schichten betrifft , ist es in dieser Analyse nicht möglich, eine allgemeingültige Aussage abzugeben, welche für das gesamte fränkische Reich zutrifft, da unter anderem die verwendeten Quellen aus unterschiedlichen Regionen stammen. Daher kann es sich hier nur um eine knappe Skizze handeln.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783668529502
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 16
  • Veröffentlicht:
  • 20. September 2017
  • Ausgabe:
  • 17001
  • Abmessungen:
  • 148x2x210 mm.
  • Gewicht:
  • 40 g.
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Beschreibung von Die Verfügungsgewalt des Herrn auf Eheschließungen Unfreier im frühen Mittelalter

Akademische Arbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,7, Humboldt-Universität zu Berlin (Geschichtswissenschaften), Veranstaltung: Ehe und Scheidung im frühen und hohen Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: Die geistige Lebenswelt des frühen Mittelalters war nicht von dem heutigen Gedanken der allgemeinen Gleichheit und Freiheit geprägt. Die Ständegliederung im fränkischen Reich war dreigeteilt, wobei servi und ancillae an unterster Stelle standen ¿ die Unfreien. Diese zumeist bäuerlich lebenden Menschen machten über 90% der Gesamtbevölkerung aus und bildeten die Basisgesellschaft, den Unterbau der Grundherrschaft. Auf Urkundenformeln zur Selbstverknechtung verpflichteten sie sich zum Gehorsam ihrem Herrn gegenüber, welcher das Recht hatte sie zu verkaufen, einzutauschen und körperlich zu züchtigen. Inwiefern die Befugnisse des Grundherrn ausreichten, um auch das Heiratsverhalten der Unfreien zu beeinflussen und ob sich diese im Verlaufe des Frühmittelalters verändert haben, soll in dieser Arbeit geklärt werden.

Die Verfügungsgewalt des Herrn in Bezug auf Eheschließungen Unfreier wurde wissenschaftlich in der Vergangenheit und in der Gegenwart wiederholt erörtert. Die ältere sowie die aktuelle Forschung bejaht die Annahme, dass im gesamten Zeitraum des Frühmittelalters solche Eheschließungen vom Willen des Grundherrn abhingen. Um dieses Thema aus unterschiedlichen Perspektiven heraus zu betrachten, werde ich Auszüge der erzählenden Quelle Historiae des Bischofs Gregor von Tours weltlichen und kirchlichen Rechtsquellen gegenüberstellen, um zu erörtern ob diese verschiedenen Weltanschauungen bezüglich des Themas meiner Analyse auseinander gingen, ob sie die Verfügungsgewalt des Herrn legitimierten oder gar versuchten zu untergraben. Der Untersuchungszeitraum reicht vom 6. bis zum 9. Jh. und bezieht sich auf das fränkische Reich, um eine zeitliche und räumliche Eingrenzung vorzunehmen. Aufgrund der bestehenden Quellenarmmut des 6. Jh., welche insbesondere die unteren Schichten betrifft , ist es in dieser Analyse nicht möglich, eine allgemeingültige Aussage abzugeben, welche für das gesamte fränkische Reich zutrifft, da unter anderem die verwendeten Quellen aus unterschiedlichen Regionen stammen. Daher kann es sich hier nur um eine knappe Skizze handeln.

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