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Die Vorsorge für den Todesfall im Zivil-, Sozial- und Steuerrecht

Über Die Vorsorge für den Todesfall im Zivil-, Sozial- und Steuerrecht

Fachbuch aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Viele Bürger machen sich Gedanken darüber, wo und wie sie bestattet werden und ob ihr Grab auch gepflegt wird. Um diese Anliegen zu regeln, muss man wissen, wer zur Bestattung und zur Grabpflege verpflichtet ist und wer für die Kosten aufzukommen hat. Wenn der Nachlass eines Verstorbenen für die Kosten seiner Bestattung und die Pflege seines Grabes ausreicht, kann er auf eine finanzielle Vorsorge für den Fall seines Todes verzichten. Wenn er mittellos ist, kann er die dafür erforderlichen Beträge durch eine Versicherung aufbringen oder ansparen. Ohne eine solche Vorsorge können seine Angehörigen die Übernahme der Kosten der Bestattung beim Sozialamt beantragen. Wer keine Angehörigen hat oder wenn sich niemand um seine Bestattung kümmert, wird diese durch die Gemeinde veranlasst. Durch eine über den Tod hinaus geltende transmortale Vollmacht kann der Bevollmächtigte unaufschiebbare Angelegenheiten erledigen. Eine solche Vollmacht kann einen Erbschein entbehrlich machen.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783668492295
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 108
  • Veröffentlicht:
  • 27. Juli 2017
  • Ausgabe:
  • 17001
  • Abmessungen:
  • 148x8x210 mm.
  • Gewicht:
  • 169 g.
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Beschreibung von Die Vorsorge für den Todesfall im Zivil-, Sozial- und Steuerrecht

Fachbuch aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Viele Bürger machen sich Gedanken darüber, wo und wie sie bestattet werden und ob ihr Grab auch gepflegt wird. Um diese Anliegen zu regeln, muss man wissen, wer zur Bestattung und zur Grabpflege verpflichtet ist und wer für die Kosten aufzukommen hat.

Wenn der Nachlass eines Verstorbenen für die Kosten seiner Bestattung und die Pflege seines Grabes ausreicht, kann er auf eine finanzielle Vorsorge für den Fall seines Todes verzichten. Wenn er mittellos ist, kann er die dafür erforderlichen Beträge durch eine Versicherung aufbringen oder ansparen. Ohne eine solche Vorsorge können seine Angehörigen die Übernahme der Kosten der Bestattung beim Sozialamt beantragen. Wer keine Angehörigen hat oder wenn sich niemand um seine Bestattung kümmert, wird diese durch die Gemeinde veranlasst.

Durch eine über den Tod hinaus geltende transmortale Vollmacht kann der Bevollmächtigte unaufschiebbare Angelegenheiten erledigen. Eine solche Vollmacht kann einen Erbschein entbehrlich machen.

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