Über Die Zulässigkeit der Aufnahme von Personen nach OGH 6 Ob 256/12h
Das Hauptaugenmerk der Arbeit liegt in der Erörterung der Frage, inwieweit die Aufnahme (Lichtbild) von Personen zulässig ist; in Zusammenschau mit dem UrhG, dem Persönlichkeitsrecht nach ABGB, der EMRK, dem DSG und der deutschen Rsp. Gerade in einer allseits präsenten digitalen Welt, den sozialen Medien/Printmedien werden in Zeiten des Kommunizierens über diese Plattformen die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen vergessen und missachtet. Die österreichische Rechtslage sowie die Anwendung der verschiedenen Rechtsnormen werden erörtert. Die Arbeit beschäftigt sich zentral mit den Persönlichkeitsrechten iSd ABGB; die Grundrechte des Einzelnen, die Persönlichkeitsrechte iSd EMRK. Ausführlich und kritisch beleuchtet werden Persönlichkeitsrechte Minderjähriger. Dieses Recht wird ein gewichtiges Thema werden, da heutzutage fast jedes Kind ein Smartphone besitzt, nicht genehmigte Lichtbilder anfertigt und sekundenschnell im Netz verbreiten kann udgl mehr. Die deutsche Rsp zum Thema ungenehmigte, rechtswidrige Aufnahme von Lichtbildern, das Recht am eigenen Bild iSd KUG wird im Anschluss kurz erläutert. Abschließend folgt eine Bewertung der einzelnen Rechte/Rechtsfolgen.
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