Über Diskriminierung Bei Der Personalauswahl
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,7, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Ausgewählte Probleme der Personalökonomie, Sprache: Deutsch, Abstract: Die aktuelle Eurobarometer-Umfrage vom April 2007 zeigt, dass viele Europäer
und Europäerinnen der Ansicht sind, Diskriminierung sei in der EU weit
verbreitet. So ist nach Meinung der Befragten die ethnische Herkunft der häufigste Grund für eine Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen. Über
70% der Umfrageteilnehmer geben zu Protokoll, dass besonders Frauen, Behinderte
und ältere Menschen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden.
Nun stellt sich die Frage, ob diese Umfrage lediglich das Empfinden der Bevölkerung widerspiegelt oder ob tatsächlich eine Benachteiligung bestimmter
Personengruppen auf dem Arbeitsmarkt existiert.
Ziel dieser Arbeit ist es zu untersuchen und zu erläutern, ob und inwiefern bestimmte Bevölkerungsgruppen beispielsweise aufgrund ihrer Rasse, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Alters bei der Personalauswahl diskriminierendes Verhalten erfahren. Daher wird zum Verständnis zunächst der Begriff ¿Diskriminierung¿ definiert und ihre verschiedenen Formen dargestellt. Des Weiteren werden verschiedene Gründe und Quellen für Diskriminierung wie Vorurteile und ¿Statistische Diskriminierung¿ eingehend erläutert. Anschließend werden verschiedene empirische Studien vorgestellt, die die Benachteiligung bestimmter Personengruppen bereits während des Bewerbungsverfahrens untersuchten, ihre Ergebnisse dargelegt und mit anderen
ähnlichen Studien verglichen. Aufgrund der umfangreichen Literatur zu diesem
Thema ist es im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich auf alle betroffenen Bevölkerungsgruppen einzugehen, so dass der Schwerpunkt auf die Merkmale
Rasse, Geschlecht, sexuelle Orientierung und Alter gelegt wurde. Der letzte
Teil dieser Arbeit befasst sich schließlich mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das am 18.08.2006 in Deutschland in Kraft trat, um die zuvor diskutierte Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt gesetzlich zu verbieten.
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