Die 23. Auflage bringt die Schaubilder auf den Stand 1.8.2023.
Berücksichtigt sind insbesondere die Änderungen des SGB III durch das Bürgergeld-Gesetz vom 27.11.2022 und die mit dem Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 28.6.2022 erfolgten Neuregelungen.
Entfallen sind die coronabedingten - zeitlich befristeten - Schaubilder zum Kurzarbeitergeld.
Neu hinzugefügt sind die Schaubilder:
Schaubild 19 - Beispiele für abhängige Beschäftigung
Schaubild 22 - Entgelt-Geringfügigkeitsgrenze, kein Alg für Minijobber
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