Über Einführung in das römische Privatrecht
Das römische Privatrecht ist die Grundlage unserer Rechtskultur und gemeinsame Tradition der meisten europäischen Rechte sowie der von diesen beeinflussten Rechtsordnungen auf der ganzen Welt. Das Werk betrachtet exemplarisch ausgewählte, für das Ganze repräsentative Gebiete, vor allem aus dem Schuld-, Sachen-, Erb- und Prozessrecht, um daran wesentliche Institute, Strukturen und Grundprinzipien des römischen Rechts und Rechtsdenkens aufzuzeigen. Die Darstellung beruht durchgehend auf praktischen, z.T. auch real-historischen, Fällen. Dabei wird an den wesentlichen Stellen auch das geltende Recht vergleichend einbezogen. Die Geschichte des römischen Rechts wird in Grundzügen geschildert. Zahlreiche zweisprachige juristische Quellentexte und Beispiele aus der römischen nichtjuristischen Literatur vermitteln einen unmittelbaren Zugang zum römischen Recht; und viele Verweise auf weitere Quellen sollen zur Vertiefung anregen.
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