Über Einführung in die betriebliche Altersversorgung
Die 12. Auflage dieses Standardwerks berücksichtigt neben den aktuellen Rechengrößen 2024 insbesondere folgende Neuerungen: Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz führt zu von der Anzahl der Kinder abhängigen Beitragssätzen in der gesetzlichen Pflegeversicherung, die dann auch in der Anspar- bzw. Leistungsphase einer bAV zu beachten sind. Über das Wachstumschancengesetz wiederum passt der Gesetzgeber die Kohortenbesteuerung von gesetzlicher Rente bzw. Basisrente an die Rechtsprechung des BFH an und ändert dabei auch gleich noch Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag. Dazu addiert sich Rechtsprechung z.B. zur Option des Arbeitgebers, anstelle der Rente eine einmalige Kapitalzahlung zu leisten. Und (wieder) steigende Zinsen hinterlassen ebenfalls ihre Spuren in der bAV.
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