Über Eingriffsrecht der Polizei 03 (NRW)
Eingriffsrecht der Polizei ist Recht der Polizei zu Maßnahmen mit möglichen Grundrechtseingriffen; es ist - entsprechend den Grundrechtsfunktionen von Abwehr, Schutz und Mitwirkung sowie Teilhabe - nicht nur Eingriffsrecht, sondern auch Erhaltungsrecht und Ermöglichungsrecht.
Eingriffsrecht der Polizei ist eine besondere Disziplin mit höherer Vielschichtigkeit an Rechtsquellen und Rechtserkenntnisquellen zu Rechten und Rechtsgütern aus mehreren Rechtsgebieten, die mehr als andere der umfassenderen (Rechts-)Ordnung und einem strukturierteren (Rechts-)System bedürfen. Dieses Werk befasst sich mit wesentlichen Begriffen, Formen, Inhalten des Eingriffsrechts der Polizei (NRW); beinhaltet also insbesondere:
. polizeirelevante Grundlagen des Rechts und Rechtsgrundlagen;
. polizeilich relevantes Grundgesetz-Recht (Verfassungsrecht, Staatsrecht, Grundrechte);
. Polizei- und Ordnungsrecht der Polizei (NRW);
. formelles Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht der Polizei;
und zwar für alle Rechtsanwender aus und für "Theorie, Training, Praxis".
Alle Abschnitte sind aktuell und umfassend und mit mit vielen Originalquellen und Originaltexten versehen. Alle Teile (z.B. einzelne Maßnahmen) können selbständig und unabhängig voneinander oder quer und nebeneinander gelesen werden, insbesondere
. als eine Art Begleiter, Checkliste, Kompendium für Studium, Training, Dienstpraxis;
. als eine Art Lexikon bezüglich Begriffen, Fachsprache, Stichworten (Argumente, Topoi und Vokabular des Eingriffsrechts);
. als eine Art Nachschlagewerk bezüglich Formen, Inhalten, Quellen.
Das Werk gibt übersichtlich und jeweils an relevanten Stellen:
. Begriffe und (Legal-)Definitionen;
. Subsumtions-Formulierungen und sonstige Formulierungen (Argumente, Topoi und Vokabular des Eingriffsrechts);
. Fallbeispiele und Quellen (Gesetzesquellen, Rechtsprechungsquellen, Schrifttumsquellen);
. weitere Sachregister und Übersichten.
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