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Enforcement in der Rechnungslegung. Das zweistufige Enforcement-Verfahren

Über Enforcement in der Rechnungslegung. Das zweistufige Enforcement-Verfahren

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule Aschaffenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Zahlreiche Bilanz- und Unternehmensskandale weltweit führten um die Jahrtausendwende zu starken Vertrauensverlusten sowohl in die Kapitalmärkte als auch in die Richtigkeit wichtiger Kapitalmarktinformationen. So stellte sich beispielsweise bei den Firmen Enron, Parmalat oder Worldcom heraus, dass bereits testierte Jahresabschlüsse fehlerhaft waren und den Anlegern nachträglich Schäden in Millionenhöhe entstanden. Vor allem die Unternehmensberichterstattung ist für Investoren eine wesentliche Entscheidungsgrundlage, um aus unzähligen Anlagemöglichkeiten die richtige Geldanlage für ihren Anlagertyp zu finden. Doch durch verfälschte Finanz-, Vermögens- und Ertragslagen der Unternehmen ist es einem Investor unmöglich, diese Risiken adäquat einzuschätzen. Da die Aktionäre eine der wichtigsten Geldgeber für Unternehmen sind, ist für einen funktionierenden Kapitalmarkt gegenseitiges Vertrauen unumgänglich. Das bis dahin in Deutschland gültige System zur Durchsetzung der Rechnungslegungsgrundsätze wurde aufgrund der beschriebenen Vorkommnisse stark kritisiert. Gefordert wurde die Etablierung einer Aufsichtsinstanz, welche die Kontrolle über die Einhaltung nationaler und internationaler Rechnungslegungsvorschriften übernimmt. Somit sollten Bilanzfehler zeitnah aufgedeckt und zukünftigen Fehlern präventiv entgegengewirkt werden, um somit den Anlegerschutz zu stärken und das verlorene Vertrauen der Investoren wiederherzustellen. Auch auf europäischer Ebene forderte die Europäische Union (EU)-Kommission im Jahr 2000 ein effektives Überwachungssystem. Aufgrund dessen handelte der Gesetzgeber im Jahr 2004 mit dem Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) und schaffte eine gesetzliche Grundlage für eine neue zusätzliche Prüfinstanz, das zweistufige Enforcement-System. Dieses besteht aus der privatrechtlich organisierten Einrichtung Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. (DPR) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783668534339
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 28
  • Veröffentlicht:
  • 2. Oktober 2017
  • Ausgabe:
  • 17001
  • Abmessungen:
  • 148x3x210 mm.
  • Gewicht:
  • 56 g.
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Beschreibung von Enforcement in der Rechnungslegung. Das zweistufige Enforcement-Verfahren

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule Aschaffenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Zahlreiche Bilanz- und Unternehmensskandale weltweit führten um die Jahrtausendwende zu starken Vertrauensverlusten sowohl in die Kapitalmärkte als auch in die Richtigkeit wichtiger Kapitalmarktinformationen. So stellte sich beispielsweise bei den Firmen Enron, Parmalat oder Worldcom heraus, dass bereits testierte Jahresabschlüsse fehlerhaft waren und den Anlegern nachträglich Schäden in Millionenhöhe entstanden. Vor allem die Unternehmensberichterstattung ist für Investoren eine wesentliche Entscheidungsgrundlage, um aus unzähligen Anlagemöglichkeiten die richtige Geldanlage für ihren Anlagertyp zu finden.

Doch durch verfälschte Finanz-, Vermögens- und Ertragslagen der Unternehmen ist es einem Investor unmöglich, diese Risiken adäquat einzuschätzen. Da die Aktionäre eine der wichtigsten Geldgeber für Unternehmen sind, ist für einen funktionierenden Kapitalmarkt gegenseitiges Vertrauen unumgänglich. Das bis dahin in Deutschland gültige System zur Durchsetzung der Rechnungslegungsgrundsätze wurde aufgrund der beschriebenen Vorkommnisse stark kritisiert.

Gefordert wurde die Etablierung einer Aufsichtsinstanz, welche die Kontrolle über die Einhaltung nationaler und internationaler Rechnungslegungsvorschriften übernimmt. Somit sollten Bilanzfehler zeitnah aufgedeckt und zukünftigen Fehlern präventiv entgegengewirkt werden, um somit den Anlegerschutz zu stärken und das verlorene Vertrauen der Investoren wiederherzustellen. Auch auf europäischer Ebene forderte die Europäische Union (EU)-Kommission im Jahr 2000 ein effektives Überwachungssystem. Aufgrund dessen handelte der Gesetzgeber im Jahr 2004 mit dem Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) und schaffte eine gesetzliche Grundlage für eine neue zusätzliche Prüfinstanz, das zweistufige Enforcement-System. Dieses besteht aus der privatrechtlich organisierten Einrichtung Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. (DPR) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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