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Entscheidungen Des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 1

Über Entscheidungen Des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 1

Frontmatter -- Inhalt -- 1. Umfang und Bedeutung der in § 110 Abs. 2 Ziff. 1 C.P.O. geregelten Befreiung ausländischer Kläger von der Verpflichtung, dem Beklagten auf dessen Verlangen wegen der Prozeßkosten Sicherheit zu leisten -- 2. Können zu den einer Partei durch Urteil auferlegten "Kosten des Rechtsstreites" auch die durch Ankündigung einer demnächst nicht erhobenen Widerklage verursachten Kosten gerechnet werden, wenn das Urteil über diese Kosten nichts bestimmt? -- 3. Sind die Gebühren und Auslagen eines für Vertretung einer Partei in einem auswärtigen Beweisaufnahmetermine substituierten Rechtsanwaltes insoweit, als sie die Reisekosten und Tagegelder des Prozeßbevollmächtigten nicht übersteigen, in jedem Falle - gleichviel ob die Beweisaufnahme einfach, oder schwierig ist - von dem in die Prozeßkosten verurteilen Gegner zu erstatten? -- 4. Zur Auslegung der Tarifstelle 22m des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 -- 5. Haftung des Versicherten gegenüber der Versicherungsanstalt bei Feuerversicherungsvertragen für ein Verschulden seines Vertreters. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Vertretungsverhältnis angenommen werden? -- 6. Besteht zwischen mehreren Ausstellern eines eigenen Wechsels eine Samtschuld (Obligation solidaire) im Sinne der Sätze 1200 flg. 1285 Abs. 1 des badischen Landrechtes (Artt. 1200 flg. 1285 Abs. 1 Code civil)? -- 7. Feststellung der zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht bei einer von einem jugendlichen Thäter begangenen Handlung. Beweislast hierbei -- 8. 1. Dürfen die Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft, wenn diese in das Handelsregister eingetragen war, gegen eine nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft von dem Konkursverwalter auf Einzahlung ihrer noch rückständigen Einlage erhobene Klage geltend machen, daß der Gesellschaftsvertrag nichtig sei? 2. Steht den Kommanditisten gegen eine solche Klage der Einwand zu, daß die von ihnen erforderte Einlage zur Deckung von Schulden, für die sie haften müßten, nicht erforderlich sei? 3. Wieweit werden die Kommanditisten durch Rechtsgeschäfte des persönlich haftenden Gesellschafters verpflichtet? 4. Ist für die Haftung der Kommanditisten die im Konkursverfahren erfolgte Feststellung der Gesellschaftsschulden maßgebend? H.G.B. §§ 171. 172 Abs. 1. K.O. §§ 144 Abs. 1. 145 Abs. 2. 149 flg -- 9. Kann der Schadensersatzanspruch im Sinne des § 945 C.P.O. im Verfahren über die einstweilige Verfügung gemäß des § 942 Abs. 1 C.P.O. geltend gemacht werden? -- 10. Bestellung einer Hypothek für eine künftige Forderung. Erwirbt der eingetragene Gläubiger vor der Entstehung der Forderung ein materielles Hypothekenrecht? -- 11. 1, Ist bei der Versetzung eines aus der Klaffe der Militäranwärter hervorgegangenen Kommunalbeamten in den Ruhestand die von ihm zurückgelegte Militärdienstzeit wie eine im Kommunaldienste zugebrachte Zeit nicht nur bei der Ermittelung der Höhe des nach den allgemeinen Vorschriften unzweifelhaft erdienten Ruhegehaltes, sondern auch schon bei der Feststellung, ob der Beamte die zur Erlangung der Pensionsberechtigung überhaupt erforderliche Mindestdienstzeit zurückgelegt habe, in Anrechnung zu bringen? 2. Einfluß der landesrechtlichen Vorschriften, die den Erwerb des Anspruches auf Ruhegehalt an den Ablauf einer bestimmten Zeit nach Erlangung einer festen Anstellung oder an den Beginn der letzteren knüpfen, auf die Entscheidung dieser Frage -- 12. In welchem Verhältnisse steht § 3 Ziff. 1 des Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879 zu § 19 des Anhanges bei § 646 preuss. A.L.R -- 13. Ist ein Verein, welchem seine Satzungen das Recht geben, unter gewissen Voraussetzungen die Ausschließung eines Mitgliedes zu beschließen, zu dieser Ausschließung auch alsdann noch besagt, wenn die Mitgliedschaft des Auszuschließenden zur Zeit der Beschlußfassung bereits erloschen ist? -- 14. Wonach entscheidet sich die Frage, ob

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783112359792
  • Einband:
  • Gebundene Ausgabe
  • Seitenzahl:
  • 480
  • Veröffentlicht:
  • 31. Dezember 1903
  • Ausgabe:
  • 512020
  • Abmessungen:
  • 156x234x30 mm.
  • Gewicht:
  • 916 g.
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Frontmatter -- Inhalt -- 1. Umfang und Bedeutung der in § 110 Abs. 2 Ziff. 1 C.P.O. geregelten Befreiung ausländischer Kläger von der Verpflichtung, dem Beklagten auf dessen Verlangen wegen der Prozeßkosten Sicherheit zu leisten -- 2. Können zu den einer Partei durch Urteil auferlegten "Kosten des Rechtsstreites" auch die durch Ankündigung einer demnächst nicht erhobenen Widerklage verursachten Kosten gerechnet werden, wenn das Urteil über diese Kosten nichts bestimmt? -- 3. Sind die Gebühren und Auslagen eines für Vertretung einer Partei in einem auswärtigen Beweisaufnahmetermine substituierten Rechtsanwaltes insoweit, als sie die Reisekosten und Tagegelder des Prozeßbevollmächtigten nicht übersteigen, in jedem Falle - gleichviel ob die Beweisaufnahme einfach, oder schwierig ist - von dem in die Prozeßkosten verurteilen Gegner zu erstatten? -- 4. Zur Auslegung der Tarifstelle 22m des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 -- 5. Haftung des Versicherten gegenüber der Versicherungsanstalt bei Feuerversicherungsvertragen für ein Verschulden seines Vertreters. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Vertretungsverhältnis angenommen werden? -- 6. Besteht zwischen mehreren Ausstellern eines eigenen Wechsels eine Samtschuld (Obligation solidaire) im Sinne der Sätze 1200 flg. 1285 Abs. 1 des badischen Landrechtes (Artt. 1200 flg. 1285 Abs. 1 Code civil)? -- 7. Feststellung der zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht bei einer von einem jugendlichen Thäter begangenen Handlung. Beweislast hierbei -- 8. 1. Dürfen die Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft, wenn diese in das Handelsregister eingetragen war, gegen eine nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft von dem Konkursverwalter auf Einzahlung ihrer noch rückständigen Einlage erhobene Klage geltend machen, daß der Gesellschaftsvertrag nichtig sei? 2. Steht den Kommanditisten gegen eine solche Klage der Einwand zu, daß die von ihnen erforderte Einlage zur Deckung von Schulden, für die sie haften müßten, nicht erforderlich sei? 3. Wieweit werden die Kommanditisten durch Rechtsgeschäfte des persönlich haftenden Gesellschafters verpflichtet? 4. Ist für die Haftung der Kommanditisten die im Konkursverfahren erfolgte Feststellung der Gesellschaftsschulden maßgebend? H.G.B. §§ 171. 172 Abs. 1. K.O. §§ 144 Abs. 1. 145 Abs. 2. 149 flg -- 9. Kann der Schadensersatzanspruch im Sinne des § 945 C.P.O. im Verfahren über die einstweilige Verfügung gemäß des § 942 Abs. 1 C.P.O. geltend gemacht werden? -- 10. Bestellung einer Hypothek für eine künftige Forderung. Erwirbt der eingetragene Gläubiger vor der Entstehung der Forderung ein materielles Hypothekenrecht? -- 11. 1, Ist bei der Versetzung eines aus der Klaffe der Militäranwärter hervorgegangenen Kommunalbeamten in den Ruhestand die von ihm zurückgelegte Militärdienstzeit wie eine im Kommunaldienste zugebrachte Zeit nicht nur bei der Ermittelung der Höhe des nach den allgemeinen Vorschriften unzweifelhaft erdienten Ruhegehaltes, sondern auch schon bei der Feststellung, ob der Beamte die zur Erlangung der Pensionsberechtigung überhaupt erforderliche Mindestdienstzeit zurückgelegt habe, in Anrechnung zu bringen? 2. Einfluß der landesrechtlichen Vorschriften, die den Erwerb des Anspruches auf Ruhegehalt an den Ablauf einer bestimmten Zeit nach Erlangung einer festen Anstellung oder an den Beginn der letzteren knüpfen, auf die Entscheidung dieser Frage -- 12. In welchem Verhältnisse steht § 3 Ziff. 1 des Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879 zu § 19 des Anhanges bei § 646 preuss. A.L.R -- 13. Ist ein Verein, welchem seine Satzungen das Recht geben, unter gewissen Voraussetzungen die Ausschließung eines Mitgliedes zu beschließen, zu dieser Ausschließung auch alsdann noch besagt, wenn die Mitgliedschaft des Auszuschließenden zur Zeit der Beschlußfassung bereits erloschen ist? -- 14. Wonach entscheidet sich die Frage, ob

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