Über Entstehung des jungeren Stammesherzogtums in Sachsen. Der Fall Hermann Billungs
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte und Historische Hilfswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Wenn man über das Herzogtum Sachsen aus dem 9. und 10. Jahrhundert spricht, ist es zunächst wichtig, dieses geografisch richtig einzuordnen.
Bei der Einarbeitung in diese Materie darf man nicht an das heutige Bundesland Sachsen im Osten Deutschlands denken, sondern sich vielmehr auf den Westen konzentrieren in dem Gebiet, wo heute in etwa Niedersachsen und Nordrheinwestfalen liegen.
Neben dieser geografischen ¿Falle¿ zeichnet sich das Herzogtum Sachsens besonders als Heimatprovinz großer Könige wie Heinrich I. und Otto I. aus, welcher in Anlehnung an Karl den Großen ebenfalls mit dem Beinamen ¿der Große¿ bedacht wurde.
Otto I. musste seine eigene Stärke als Nachfolger Heinrichs gegenüber dem eingesessenen Adel erst noch unter Beweis stellen. Hierbei folgte er dem Motto, dass man bei dem Versuch, in große Fußstapfen zu treten, meistens stolpert und er daher seinen eigenen Weg ging, indem er Hermann Billung anderen Adeligen vorzog und ihn unter anderem zum princeps militiae ernannte. Doch er ernannte Hermann nicht nur zum princeps militiae, sondern vertraute ihm auch während diverser Italienzüge die procuratio über Sachsen an.
Hierbei kommt eine in der Forschung höchst brisante und viel diskutierte Frage auf, welche es gilt im Zuge meiner Arbeit, so weit und gut es geht, zu beantworten: die Frage, ob Hermann Billung als ein Stellvertreter des Königs (im Stile eines Reichsvikars) agierte oder ob er direkt als Herzog Sachsens eingesetzt wurde und somit als ¿Begründer¿ des jüngeren Stammesherzogtums in Sachsen herangezogen werden kann? Hiefür habe ich mich in meiner Arbeit zuerst der allgemeinen Entwicklung bzw. der Ethnogense der Sachsen im 10 Jahrhundert zugewandt, um dann den Fall des Hermann Billung anhand chronologischer Überlieferungen für die einzelnen Zeitpunkte zu bewerten.
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