Über Externe Ombudschaften in der Kinder- und Jugendhilfe
Seit mehr als 15 Jahren wird intensiv über die Einrichtung von Ombudschaften in der Fachöffentlichkeit und -politik der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert. Diese Debatte und die Arbeit der bestehenden Ombudsstellen führte zur gesetzlichen Regelung von Ombudsstellen (§ 9a SGB VIII) im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Verbunden mit einer rechtebasierten Perspektive auf junge Menschen stellen sich Herausforderungen, die es zukünftig aktiv zu gestalten gilt, wenn es darum gehen soll, auch Kinder und Jugendliche bei der Verwirklichung ihrer Rechte zu unterstützen. Dabei sind Spannungsfelder wie Machtausgleich, Parteilichkeit und die Verbindung zu der UN-Kinderrechtskonvention von Bedeutung.
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