Über Fallsammlung Zum Staatsrecht
Zwölf Klausuren aus den examensrelevanten Gebieten der Grundrechte und des Staatsorganisationsrechts helfen bei der Bewältigung methodischer Probleme und vermitteln gleichzeitig die grundlegenden Kenntnisse im Staatsrecht. Die methodische Behandlung der Fälle geht dabei in besonderer Weise auf die Bedürfnisse der Studierenden ein: Wie in der realen Klausur- und Prüfungssituation werden Vorüberlegungen, allgemeine Aufbaufragen und klausurtaktische Erwägungen in den gedanklichen Lösungsprozess einbezogen und in einer eigenen Druckspalte parallel zu den einzelnen Schritten der eigentlichen Klausurlösung dargestellt.
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