Über Förderung und Erziehung im JStVollzG NRW
Die Untersuchung leistet einen Beitrag zum aktuellen Diskussionsstand der Umsetzung des Erziehungs- und Förderungsgedankens im JStVollzG NRW, insbesondere mit Blick auf die Entlassungsplanung und Wiedereingliederung. Untersucht wird, ob es dem Gesetzgeber in NRW gelungen ist, Erziehung und Förderung als der Wissenschaft der Pädagogik und den Gesetzen JGG und SGB VIII vertraute Begriffe im landeseigenen Jugendstrafvollzugsgesetz gesetzlich so ausreichend zu berücksichtigen, dass eine vollzugspraktische Umsetzung bei der Entlassungsplanung und Wiedereingliederung für alle Beteiligten fließend erfolgen kann. Neben einer Bestandsaufnahme und Untersuchung der Normen des Jugendstrafvollzugsge-setzes Nordrhein-Westfalen erfolgt die Überprüfung der Umsetzung der gesetzlich festgeleg-ten Entlassungsplanung und Wiedereingliederung anhand einer praktischen Analyse am Beispiel der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf. Durch zwei empirische Untersuchungen wird der "Ist" Zustand der Entlassungsplanung und Wiedereingliederung in der genannten Justizvollzugsanstalt erhoben und abschließend eine Würdigung unter Berücksichtigung des Förderungsgrundsatzes vorgenommen. In die Ziel-setzung eingebunden ist stets die zentrale Frage, ob die im Zuge der Entlassungsplanung und Wiedereingliederung handelnden Personen ihrer Aufgabe nach den bestehenden gesetzlichen Anforderungen gerecht werden können.
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