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Gesetz Betreffend Die Zulassung Einer Verschuldungsgrenze Fur Land- Oder Forstwirtschaftlich Genutzte Grundstucke Vom 20. Aug. 1906

Über Gesetz Betreffend Die Zulassung Einer Verschuldungsgrenze Fur Land- Oder Forstwirtschaftlich Genutzte Grundstucke Vom 20. Aug. 1906

Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Quellen und Literatur -- Abkürzungen -- Einleitung -- A. Gesetz, detr. die Zulassung einer Berschuldungs. grenze vom 20. August 1906 -- B. Verordnung über die Einführung des Gesetzes, betreffend die Zulassung einer Verschuldungsgrenze für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, vom 20. August 1906 (GS. S. 389) in Ost- Preußen und einem Teile von Westpreußen -- c. Allgemeine Verfügung vom 22. April 1908 zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Zulassung einer Verschuldungsgrenze für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, vom 20. August 1906. -- D. Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 4. April 1908 zu dem Gesetze, betreffend die Zulassung einer Verschuldungsgrenze für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, vom 20. August 1906 -- E. Die Entschuldungsmaßregeln der Ostpreußischen Landschaft -- Anhang -- Sachregister -- Front Matter 2 -- Guttentag'sche Sammlung Deutscher Reichsgesetze. Text-Ausgaben mit Anmerkungen. Taschenformat -- Schlagwort-Register

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783111157214
  • Einband:
  • Gebundene Ausgabe
  • Seitenzahl:
  • 216
  • Veröffentlicht:
  • 1. April 1908
  • Ausgabe:
  • 2019
  • Abmessungen:
  • 203x127x18 mm.
  • Gewicht:
  • 404 g.
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Beschreibung von Gesetz Betreffend Die Zulassung Einer Verschuldungsgrenze Fur Land- Oder Forstwirtschaftlich Genutzte Grundstucke Vom 20. Aug. 1906

Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Quellen und Literatur -- Abkürzungen -- Einleitung -- A. Gesetz, detr. die Zulassung einer Berschuldungs. grenze vom 20. August 1906 -- B. Verordnung über die Einführung des Gesetzes, betreffend die Zulassung einer Verschuldungsgrenze für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, vom 20. August 1906 (GS. S. 389) in Ost- Preußen und einem Teile von Westpreußen -- c. Allgemeine Verfügung vom 22. April 1908 zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Zulassung einer Verschuldungsgrenze für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, vom 20. August 1906. -- D. Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 4. April 1908 zu dem Gesetze, betreffend die Zulassung einer Verschuldungsgrenze für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, vom 20. August 1906 -- E. Die Entschuldungsmaßregeln der Ostpreußischen Landschaft -- Anhang -- Sachregister -- Front Matter 2 -- Guttentag'sche Sammlung Deutscher Reichsgesetze. Text-Ausgaben mit Anmerkungen. Taschenformat -- Schlagwort-Register

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