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Gesetz Vom 29. April 1869. Die Einfuhrung Einer Prozessordnung in Burgerlichen Rechtsstreitigkeiten Fur Das Koenigreich Bayern

- Mit Auslegungsbehelfen Aus Den Motiven Des Gesetzentwurfes, Den Vortragen Der Referenten Und Den Protokollen Der Gesetzgebungs-Ausschusse Beider Kammern

Über Gesetz Vom 29. April 1869. Die Einfuhrung Einer Prozessordnung in Burgerlichen Rechtsstreitigkeiten Fur Das Koenigreich Bayern

Frontmatter -- Vorbemerkungen -- Erklärung der gebrauchten Abkürzungen -- Inhaltsuebersicht -- Einleitung -- I. Allgemeine Bestimmungen. (Art. 1-25) -- II. Besondere Bestimmungen für diejenigen Landestheile, in welcher das das bayerische Landrecht Geltung hat. (Art. 26-27) -- III. Besondere Bestimmungen für diejenigen Landestheile, in welchen das allgemeine preußische Landrecht Geltung hat -- IV. Besondere Bestimmungen in Betreff der Anwendbarkeit der neuen Prozessordnung in der Pfalz. (Art. 63-82 -- V. Weitere besondere Bestimmungen für die Pfalz. (Art. 83-112) -- VI. Einige die Gerichtsverfassung betreffende Bestimmungen. (Art. 113 -145) -- VII. Schlussvestimmung -- Alphabetisches Register

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783486720440
  • Einband:
  • Gebundene Ausgabe
  • Seitenzahl:
  • 190
  • Veröffentlicht:
  • 1. Januar 1900
  • Ausgabe:
  • 2019
  • Abmessungen:
  • 234x156x14 mm.
  • Gewicht:
  • 476 g.
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Beschreibung von Gesetz Vom 29. April 1869. Die Einfuhrung Einer Prozessordnung in Burgerlichen Rechtsstreitigkeiten Fur Das Koenigreich Bayern

Frontmatter -- Vorbemerkungen -- Erklärung der gebrauchten Abkürzungen -- Inhaltsuebersicht -- Einleitung -- I. Allgemeine Bestimmungen. (Art. 1-25) -- II. Besondere Bestimmungen für diejenigen Landestheile, in welcher das das bayerische Landrecht Geltung hat. (Art. 26-27) -- III. Besondere Bestimmungen für diejenigen Landestheile, in welchen das allgemeine preußische Landrecht Geltung hat -- IV. Besondere Bestimmungen in Betreff der Anwendbarkeit der neuen Prozessordnung in der Pfalz. (Art. 63-82 -- V. Weitere besondere Bestimmungen für die Pfalz. (Art. 83-112) -- VI. Einige die Gerichtsverfassung betreffende Bestimmungen. (Art. 113 -145) -- VII. Schlussvestimmung -- Alphabetisches Register

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