Über Glen Mills Schools ALS Alternative Zum Geschlossenen Jugendstrafvollzug
Essay aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziologie - Recht und Kriminalität, Note: 1,7, Universität Hamburg (Institut für Soziologie), Veranstaltung: Seminar "Gefängnis und alternative Strafsanktionen", Sprache: Deutsch, Abstract: Es gibt mittlerweile eine Reihe von alternativen Strafsanktionen, die über das einfache ,Absitzen¿ von Freiheitsstrafen hinausgehen und verschiedenen Grundsätzen folgen; dabei meistens mit dem Ziel einer möglichst effektiven Resozialisierung, die in geschlossenen Gefängnissen und dort vor allem im Jugendstrafvollzug durch kurze Aufenthalte und zu wenig individuelle Angebote schwer zu erreichen scheint.
Die Freiheitsstrafe gilt aufgrund der vielen mit ihr verbundenen Nachteile als ¿ultima ratiö der Bestrafung (Meier 2009: 78), da die Inhaftierung einen starken Bruch in der Lebensführung des Täters darstellt, der von Umfeld und Bindungen isoliert und in einer totalen Institution mit eigenem Regel- und Wertesystem untergebracht wird. Der Stigmatisierungseffekt ist für das spätere Leben des Inhaftierten ein großer Nachteil (Meier 2009: 78). Innerhalb der Institution können außerdem sogenannte dysfunktionale Gegenprozesse auftreten, die durch die eigene ¿Gefängnisgesellschaft¿ von Wärtern und Häftlingen transportiert werden und dem Zweck des Vollzugs entgegenwirken können, wenn sich das dortige Wertesystem stark von der Leitidee der Resozialisierung entfernt hat, etwa durch physische Gewalt als gängiges Mittel der Durchsetzung (Meier 2009: 78).
Eine spezielle Variante des alternativen Jugendstrafvollzugs bildet ihr ganz eigenes, stabiles und grundsätzlich positives Wertesystem und bietet somit - zumindest in der Theorie - Schutz vor den genannten Nachteile der herkömmlichen Freiheitsstrafe: Die US-amerikanische Glen Mills Schools ist eine viel diskutierte Variante des offenen Jugendstrafvollzugs, deren Konzept bisher in nur eingeschränkter Form nach Europa übertragen werden konnte (vgl. Oeser 2008: 150). Dieses Konzept soll im Folgenden in seiner Struktur nachgezeichnet werden, Vor- und Nachteilen werden dargestellt und es erfolgt eine Einordnung in normative und straftheoretische Überlegungen.
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