Über Grundfreiheiten im Europaischen Gemeinschaftsrecht
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Hochschule Reutlingen (Produktionsmanagement), Veranstaltung: Internationales Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 1 Einführende BetrachtungDas Hauptziel der Europäischen Gemeinschaft ist die Errichtung eines gemeinsamen Marktes, in dem Handelshemmnisse abgebaut werden sollen. Die Grundfreiheiten bilden die Stützpfeiler der gemeinschaftsrechtlichen Wirtschaftsverfassung (Art. 2 EGV).Der EG-Vertrag unterscheidet zwischen Warenverkehrsfreiheit (Art. 23-31 EGV), Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 39-42 EGV), Niederlassungsfreiheit (Art. 43-48 EGV), Dienstleistungsfreiheit (Art. 49-55 EGV) und Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs (Art. 56-60 EGV), die jeweils Teilbereiche von Wirtschaftsaktivitäten mit grenzüberschreitendem Bezug schützen. Die Warenverkehrsfreiheit verbietet Ein- und Ausfuhrbeschränkungen sowie Maßnahmengleicher Wirkung und sichert somit den freien Warenhandel. Die Arbeitnehmerfreizügigkeiträumt den Unionsbürgern innerhalb der EG Einreise- und Aufenthaltsrechte im Zusammenhangmit der freien Wahl eines Arbeitsplatzes ein. Die Niederlassungsfreiheit bietet denSelbständigen die Möglichkeit ihren Unternehmensstandort frei, nach optimalen Standortfaktoren,zu wählen. Die Dienstleistungsfreiheit schützt sowohl Dienstleistungserbringer alsauch -empfänger bei grenzüberschreitender Inanspruchnahme. Die Kapitalverkehrsfreiheitermöglicht die grenzüberschreitende Transaktion von Geld und Anlagewerten. Die Zahlungsverkehrsfreiheitbezieht sich auf die Erfüllung von Verbindlichkeiten.
Mehr anzeigen