Über Grundzüge des Verwaltungsrechts und der tschechischen öffentlichen Verwaltung
Document from the year 2011 in the subject Law - Public Law / Administrative Law, , language: Czech, abstract: Die Verwaltungswissenschaft und das Verwaltungsrecht als eine interdisziplinäre Wissen-schaft stellen ein Rechtsgebiet dar, das sich vor allem mit der Tätigkeit der öffentlichen Ver-waltung und mit der öffentlichen Macht allgemein befasst. Sie befassen sich mit demjenigen, wer die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung sicherstellt, und mit den Mitteln, mit welchen er diese Tätigkeit durchführt. Die Verwaltungswissenschaft und das Verwaltungsrecht knüpfen also vor allem an das Verfassungsrecht und die Staatslehre an. Das Verwaltungsrecht greift also prinzipiell in alle Rechtsgebiete ein.
Die Verwaltungswissenschaft und das Verwaltungsrecht untersuchen die Organisation der konkreten Macht und zugleich zeigen, was sich die öffentliche Verwaltung (vor allem dann die Staatsverwaltung) zu den Objekten der öffentlichen Verwaltung, vor allem den natürli-chen und juristischen Personen erlauben kann. Sie untersuchen also, wo die Grenze der re-gulierten Staatsmacht liegt.
Nach der tschechischen Charta der Grundrechte und ¿freiheiten darf die Staatsmacht nur in durch das Gesetz vorgesehenen Fällen und Grenzen angewandt werden, in einer vom Ge-setz bestimmten Weise. Jedermann darf tun, was nicht gesetzlich verboten ist und niemand darf gezwungen werden, etwas zu tun, was ihm das Gesetz nicht auferlegt.
Diese Publikation ist für die Studenten der nichtjuristischen Hochschulen bestimmt und kann eine geeignete Ergänzung anderer Publikationen im Bereich der Verwaltungswissen-schaft und des Verwaltungsrechts, sowie der Staatslehre darstellen. Die Verwaltungswissen-schaft bildet traditionell eine Grundlage für die Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung dar. Diese Publikation bringt auch wertvolle Erkenntnisse denjenigen, die sich für das tiefere Studium der Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung interessieren.
Diese Publikation setzte sich als Ziel, eine umfangreiche Abhandlung über drei Pfeiler der öffentlichen Verwaltung und ihrer gegenseitigen Verbundenheit, über die Tätigkeit der öf-fentlichen Verwaltung und über ihre Organisation, sowie über die Menschen darzulegen. Der Schwerpunkt wurde dabei auf die Organisation der inneren Sicherheit des Staates gesetzt. Am Ende ist die Publikation durch kurze Anhänge und Fragen zur Kenntnisüberprüfung ergänzt.
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