Über Gutachten Des Bundesgesundheitsamtes UEber Die Durchfuhrung Des Impfgesetzes
Mit Erlaß vom 5. Juni 1953 ersuchte der Bundesminister des Innern den Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes, die von dem früheren Reichsminister des Innern erlassenen Ausführungsbestimmungen zum Impfgesetz entsprechend den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu überprüfen und Vorschläge für eine Neufassung dieser Bestimmungen vorzulegen. Veranlaßt war dieser Auftrag durch die Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder, die den Bundesminister des Innern gebeten hatte, Ausführungsbestimmungen zum Impfgesetz zu erlassen, um die in den letzten Jahren auf diesem Gebiet ergan genen Vorschriften zu vereinheitlichen. In Erfüllung dieses Auftrages lud der Präsident des Bundesgesundheitsamtes mit Schreiben vom 27. August 1953 die obersten Gesundheitsbehörden der Länder zu einer informatorischen Besprechung ein, die am 3. Oktober 1953 in München stattfand. Bei dieser Besprechung waren neben den Vertretern der Länderregierungen die Leiter der deutschen Impfanstalten und weitere wissen schaftliche Sachverständige zugegen. Auf Vorschlag des Präsidenten des Bundes gesundheitsamtes wurde im gegenseitigen Einvernehmen die Bildung einer Kom mission beschlossen. Anschließend wurden die von dieser zu behandelnden Pro bleme erörtert. Auf der 1. Sitzung dieser Kommission für Fragen der Pockenschutzimpfung am 23. Oktober 1953 in Koblenz wurden 7 Arbeitsausschüsse gebildet. Die Ge schäftsführung wurde dem Direktor und Professor beim Bundesgesundheitsamt Dr. KuNERT (Robert Koch-Institut) übertragen. Für jeden Ausschuß wurde aus der Zahl der Kommissionsmitglieder ein Leiter bestellt, der geeignete Mitarbeiter zur Berufung in seinen Ausschuß dem Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes vorschlug. Auf diese Weise wurden folgendeAusschüsse gebildet: 1. Organisations-und Finanzausschuß Leiter: Prof. Dr. KuNERT, Berlin, Mitglieder: Prof. Dr. Dr. h. c. KLEINSCHMIDT, Bad Honnef, Prof. Dr. SEIFFERT, München.
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