Über Handbuch Bauträgerrecht
Zum Werk
Das Bauträgerrecht besitzt in der Praxis große wirtschaftliche Bedeutung. Nach wie vor wird ein großer Teil der Baumaßnahmen in Deutschland von Bauträgern durchgeführt. Die dabei entstehenden Rechtsbeziehungen beschränken sich nicht nur auf das Verhältnis zwischen Bauträger und Käufer, sondern umfassen auch diejenigen zwischen Bauunternehmungen, finanzierenden Banken und Immobilienmaklern.
In diesem Werk werden neben grundsätzlichen Erläuterungen zu den verschiedenen Erwerbsmodellen im Immobilienbereich und den Finanzierungsfragen durch die Bank die einzelnen Vertragsformen entsprechend den baulichen Objekten dargestellt, wobei zahlreiche direkt übernehmbare Muster den Praxisnutzen erhöhen. Weiterhin wird geschildert, wie auf Störungen im Vertragsverhältnis zu reagieren ist. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Insolvenzrecht und wie bei Insolvenz eines der Beteiligten der Schaden zu minimieren ist.
InhaltKonzeptionelle GrundfragenFinanzierungsfragenErwerb des GrundstücksVertragsabschluss und Inhalt des Bauträgervertrages sowie AGB-ProblemeKonfliktmanagementInsolvenz
Vorteile auf einen Blickumfassende Darstellung des Bauträgerrechts nach der Reformausführliche Erläuterung eines typischen BauträgervertragesHinweise zur Gestaltung des Bauträgervertrages, einzelner Klauseln und Sonderwünsche
Zur Neuauflage
Den Schwerpunkt bildet die Reform des Bauvertragsrechts, durch die das Bauvertragsrecht umfassend überarbeitet und auch der Bauträgervertrag nun gesetzlich in § 650u und § 650v BGB normiert ist.
Weiter wird auf die zwischenzeitlich erfolgten Änderungen der rechtlichen, aber auch wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eingegangen. Dabei sind insbesondere die Entwicklung des Insolvenzrechts zu beachten sowie die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes, das sich auch auf das Bauträgerrecht auswirkt. Die neueste Rechtsprechung ist vollumfassend in die Darstellung integriert.
Zielgruppe
Für Notariate, Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Richterschaft, Baujuristinnen und Baujuristen, Hochschullehre.
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