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Handbuch des Verwaltungsrechts 03

Über Handbuch des Verwaltungsrechts 03

Das neue Handbuch ist eine auf 12 Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stellt die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert sie dogmatisch und untersucht eingehend ihre europäische und internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel, den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Union umfassend, systematisch und verständlich darzustellen. Charakteristisch für die Darstellung ist die enge Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht, die Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die Vernetzung von materiellem und formellem Recht, die Interdisziplinarität der Methodik sowie die Einbeziehung neuer Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung. Band III behandelt die Einwirkungen des Verfassungsrechts auf Verwaltung und Verwaltungsrecht: Das Verfassungsverständnis im Mehrebenensystem, die Verflechtung von nationaler und unionaler Ebene, die demokratische Legitimation und Formen der Selbstverwaltung, nationale wie europäische rechtsstaatliche Bindungen, die Gewaltenteilung in föderalen Strukturen, den Ordnungsrahmen des Grundgesetzes und der europäischen Verträge, den Öffentlichen Dienst sowie das Amtsprinzip.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783811458024
  • Einband:
  • Gebundene Ausgabe
  • Seitenzahl:
  • 1200
  • Veröffentlicht:
  • 27. April 2022
  • Ausgabe:
  • 22001
  • Abmessungen:
  • 187x65x252 mm.
  • Gewicht:
  • 2234 g.
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Beschreibung von Handbuch des Verwaltungsrechts 03

Das neue Handbuch ist eine auf 12
Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches
Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen
basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische
und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer
Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden
sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die
Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch
aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der
Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und
auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch
stellt die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des
Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren
wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert
sie dogmatisch und untersucht eingehend ihre europäische und
internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel, den aktuellen
Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der
Europäischen Union umfassend, systematisch und verständlich
darzustellen.
Charakteristisch für die Darstellung
ist die enge Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht, die
Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die
Vernetzung von materiellem und formellem Recht, die
Interdisziplinarität der Methodik sowie die Einbeziehung neuer
Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung.
Band
III behandelt die
Einwirkungen des Verfassungsrechts auf Verwaltung und Verwaltungsrecht:
Das
Verfassungsverständnis im Mehrebenensystem, die Verflechtung von
nationaler und
unionaler Ebene, die demokratische Legitimation und Formen der
Selbstverwaltung, nationale wie europäische rechtsstaatliche Bindungen,
die
Gewaltenteilung in föderalen Strukturen, den Ordnungsrahmen des
Grundgesetzes
und der europäischen Verträge, den Öffentlichen Dienst sowie das
Amtsprinzip.

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