Über Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)
Der Kommentar behandelt auf neuestem Stand das gesamte Landesrecht der Kinder- und Jugendhilfe in Hessen - die Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, die Jugendämter, die Tageseinrichtungen, die Kindertagespflege, die außerschulische Jugendbildung, die Freistellung für die Wahrnehmung von Ehrenämtern im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit und auch das Landesausführungsrecht zum Jugendschutzgesetz und zum Unterhaltsvorschussgesetz.
Berücksichtigt sind die Gesetze zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub und weiterer Rechtsvorschriften vom 13.10.2022 (GVBl. S. 499, 500), des Siebten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs vom 09.12.2022 (GVBl. S. 759) sowie des Achten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs vom 21.07.2023 (GVBl. S. 607), ebenso wie die zahlreichen Änderungen des Bundesrechts aufgrund des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1444).
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