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Implementierung von Risikomanagementsystemen nach 91 Abs. 2 AktG

- Stand der betriebswirtschaftlichen Diskussion und der Umsetzung aus der Sicht betroffener Aktiengesellschaften und Wirtschaftsprufer

Über Implementierung von Risikomanagementsystemen nach 91 Abs. 2 AktG

Inhaltsangabe:Einleitung: Es handelt sich beim KonTraG (Artikelgesetz) nicht um ein Gesetz im eigentlichen Sinne, sondern um ein Gesamtwerk von Gesetzesänderungen und -ergänzungen, die sich vornehmlich im Aktiengesetz und Handelsgesetzbuch niedergeschlagen haben. Das KonTraG versucht durch ein System zur Unternehmensüberwachung und entsprechende Kontrollmechanismen kritische Unternehmensentwicklungen rechtzeitig aufzuzeigen und zu korrigieren (Kontrolle). Über eine Verbesserung der Transparenz durch verstärkte Unternehmenspublizität (Transparenz) soll versucht werden, eine Reform des deutschen Rechnungslegungsrechts zu erreichen. Eine der wichtigsten Änderungen im Rahmen der Unternehmensüberwachung betrifft den neugeregelten Verantwortungsbereich des Vorstands von AG (§ 91 Abs. 2 AktG) und die damit verbundene Erweiterung der Jahresabschlußprüfung bei börsennotierten AG (§ 317 Abs. 4 HGB). Der Gesetzgeber hat in das GmbH-Gesetz keine entsprechende Regelung aufgenommen, geht allerdings davon aus, daß für GmbHs je nach Größe, Komplexität und ihrer Struktur nichts anderes gilt als für Aktiengesellschaften und daß von einer Ausstrahlungswirkung der aktienrechtlichen Regelung auf den Pflichtrahmen der Geschäftsführer anderer Gesellschaftsformen ausgegangen werden kann. Seit Beginn der Verpflichtung für Vorstände zur Einrichtung eines Risikomanagementsystems sind fast drei Jahre vergangen. Im Rahmen der Arbeit wird die betriebswirtschaftliche Literatur die zu dem Thema ?Stand der Umsetzung von Risikomanagementsystemen? verfasst wurde diskutiert und versucht ein Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung von Risikomanagementsystemen ab zu gegeben. Zu diesem Zweck wurden börsennotierte Aktiengesellschaften und Wirtschaftsprüfer im Rahmen einer Umfrage zu gleichen Sachverhalten befragt und eine abschließende Wertung der Sichtweisen vorgenommen. Die Ergebnisse wurden kritisch hinterfragt und in einem letzten Schritt abschließend gewürdigt und dargestellt. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: InhaltsangabeII AbbildungsverzeichnisVI AbkürzungsverzeichnisVIII A.Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmens-bereich (KonTraG) Entstehungsgeschichte und Entwicklungsgründe für einGesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmens-bereich (KonTraG) in Deutschland1 II.Problemstellung und Gang der Untersuchung5 B.Das Risikomanagementsystem nach § 91 Abs. 2 AktG I.Anforderungen an Vorstände, Aufsichtsräte und Abschlußprüfer im Rahmen [¿]

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783838632728
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 162
  • Veröffentlicht:
  • 23. April 2001
  • Abmessungen:
  • 210x148x9 mm.
  • Gewicht:
  • 218 g.
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Beschreibung von Implementierung von Risikomanagementsystemen nach 91 Abs. 2 AktG

Inhaltsangabe:Einleitung:
Es handelt sich beim KonTraG (Artikelgesetz) nicht um ein Gesetz im eigentlichen Sinne, sondern um ein Gesamtwerk von Gesetzesänderungen und -ergänzungen, die sich vornehmlich im Aktiengesetz und Handelsgesetzbuch niedergeschlagen haben.
Das KonTraG versucht durch ein System zur Unternehmensüberwachung und entsprechende Kontrollmechanismen kritische Unternehmensentwicklungen rechtzeitig aufzuzeigen und zu korrigieren (Kontrolle). Über eine Verbesserung der Transparenz durch verstärkte Unternehmenspublizität (Transparenz) soll versucht werden, eine Reform des deutschen Rechnungslegungsrechts zu erreichen.
Eine der wichtigsten Änderungen im Rahmen der Unternehmensüberwachung betrifft den neugeregelten Verantwortungsbereich des Vorstands von AG (§ 91 Abs. 2 AktG) und die damit verbundene Erweiterung der Jahresabschlußprüfung bei börsennotierten AG (§ 317 Abs. 4 HGB). Der Gesetzgeber hat in das GmbH-Gesetz keine entsprechende Regelung aufgenommen, geht allerdings davon aus, daß für GmbHs je nach Größe, Komplexität und ihrer Struktur nichts anderes gilt als für Aktiengesellschaften und daß von einer Ausstrahlungswirkung der aktienrechtlichen Regelung auf den Pflichtrahmen der Geschäftsführer anderer Gesellschaftsformen ausgegangen werden kann.
Seit Beginn der Verpflichtung für Vorstände zur Einrichtung eines Risikomanagementsystems sind fast drei Jahre vergangen. Im Rahmen der Arbeit wird die betriebswirtschaftliche Literatur die zu dem Thema ?Stand der Umsetzung von Risikomanagementsystemen? verfasst wurde diskutiert und versucht ein Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung von Risikomanagementsystemen ab zu gegeben. Zu diesem Zweck wurden börsennotierte Aktiengesellschaften und Wirtschaftsprüfer im Rahmen einer Umfrage zu gleichen Sachverhalten befragt und eine abschließende Wertung der Sichtweisen vorgenommen. Die Ergebnisse wurden kritisch hinterfragt und in einem letzten Schritt abschließend gewürdigt und dargestellt.

Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
InhaltsangabeII
AbbildungsverzeichnisVI
AbkürzungsverzeichnisVIII
A.Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmens-bereich (KonTraG)
Entstehungsgeschichte und Entwicklungsgründe für einGesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmens-bereich (KonTraG) in Deutschland1
II.Problemstellung und Gang der Untersuchung5
B.Das Risikomanagementsystem nach § 91 Abs. 2 AktG
I.Anforderungen an Vorstände, Aufsichtsräte und Abschlußprüfer im Rahmen [¿]

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