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It-Sicherheit Im Lichte Des Strafrechts

Über It-Sicherheit Im Lichte Des Strafrechts

Forschungsarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: sehr gut, Aarhus School of Business (Institut für Rechtsinformatik), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Einführung des des 41. Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität 41. StrÄndG) ¿ insb. des § 202c StGB ist in den Medien und von betroffenen Fachkreisen scharf kritisiert worden; auch die IT-Sicherheit werde kriminalisiert und auch nach allgemeiner Anschauung gutartige Anwender von Hackertools seien ¿von der Gnade des Richters¿ abhängig. Für die Unternehmen und Mitarbeiter im Bereich der IT-Sicherheit ist die Frage, ob ihr Tun strafbar ist, existenziell. Dies gilt aber nicht weniger für die Kunden, denn professionelle IT-Sicherheitschecks und Audits sind wichtige Bestandteile des betrieblichen Informationsschutzes und nicht zuletzt des unternehmerischen Risikomanagements, das spätestens seit Einführung des § 91 Abs. 2 AktG durch das KonTraG für Aktiengesellschaften auch rechtlich geboten ist. Diese Untersuchung soll die rechtsdogmatischen Aspekte der neuen und der geänderten Vorschriften ¿ im Kontext mit den unveränderten Normen ¿ klären und daraus Hinweise für den praktischen Umgang für die betroffenen Fachkreise, also insbesondere IT-Sicherheitsunternehmen und deren Mitarbeiter, geben. Die Autoren zeigen im Detail die Strafbarkeitsrisiken einer Vielzahl typischer Vorgänge und Prozesse im Bereich der IT-Sicherheit und geben so auf Grundlage der rechtsdogmatischen Erörterungen konkrete Hinweise für die Praxis.

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  • Sprache:
  • Englisch
  • ISBN:
  • 9783638854443
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 76
  • Veröffentlicht:
  • 19. November 2007
  • Abmessungen:
  • 210x148x5 mm.
  • Gewicht:
  • 109 g.
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Beschreibung von It-Sicherheit Im Lichte Des Strafrechts

Forschungsarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: sehr gut, Aarhus School of Business (Institut für Rechtsinformatik), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Einführung des des 41. Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität 41. StrÄndG) ¿ insb. des § 202c StGB ist in den Medien und von betroffenen Fachkreisen scharf kritisiert worden; auch die IT-Sicherheit werde kriminalisiert und auch nach allgemeiner Anschauung gutartige Anwender von Hackertools seien ¿von der Gnade des Richters¿ abhängig. Für die Unternehmen und Mitarbeiter im Bereich der IT-Sicherheit ist die Frage, ob ihr Tun strafbar ist, existenziell. Dies gilt aber nicht weniger für die Kunden, denn professionelle IT-Sicherheitschecks und Audits sind wichtige Bestandteile des betrieblichen Informationsschutzes und nicht zuletzt des unternehmerischen Risikomanagements, das spätestens seit Einführung des § 91 Abs. 2 AktG durch das KonTraG für Aktiengesellschaften auch rechtlich geboten ist.

Diese Untersuchung soll die rechtsdogmatischen Aspekte der neuen und der geänderten Vorschriften ¿ im Kontext mit den unveränderten Normen ¿ klären und daraus Hinweise für den praktischen Umgang für die betroffenen Fachkreise, also insbesondere IT-Sicherheitsunternehmen und deren Mitarbeiter, geben. Die Autoren zeigen im Detail die Strafbarkeitsrisiken einer Vielzahl typischer Vorgänge und Prozesse im Bereich der IT-Sicherheit und geben so auf Grundlage der rechtsdogmatischen Erörterungen konkrete Hinweise für die Praxis.

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