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Juristische Methodenlehre

Über Juristische Methodenlehre

Das Werk ist sowohl Studienbuch, Handbuch für die juristische Praxis als auch rechtswissenschaftliche methodologische Streitschrift. Ferdinand Kerschner ist ein Vertreter einer normativen Interessens- bzw Wertungsjurisprudenz, die eine stärkere, nämlich rechtskonforme Bindung des Rechtsanwenders an das Gesetz fordert. An Hand eines praktischen Beispiels werden verschiedene Methodenströmungen und deren Auswirkungen auf die Ergebnisse klargelegt. Methoden eines beweglichen Systems werden nur bei Generalklauseln und unbestimmten Begriffen, nicht aber bei festen Tatbeständen anerkannt. Nach der vom Autor vertretenen "objektiv-historischen Auslegung" hat der feststellbare Wille des Gesetzgebers (§ 6 ABGB: "Absicht des Gesetzgebers") Vorrang vor anderen Auslegungsmethoden. Schließlich wird nach dem insofern klaren gesetzlichen Auftrag des     § 7 ABGB der derzeit praktizierten Analogiehypertrophie der Kampf angesagt. Alles wird mit Beispielen aus der Praxis belegt.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783708921884
  • Einband:
  • Gebundene Ausgabe
  • Seitenzahl:
  • 198
  • Veröffentlicht:
  • 30. September 2022
  • Ausgabe:
  • 22001
  • Abmessungen:
  • 129x20x189 mm.
  • Gewicht:
  • 318 g.
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Beschreibung von Juristische Methodenlehre

Das Werk ist sowohl Studienbuch, Handbuch für die juristische Praxis als auch rechtswissenschaftliche methodologische Streitschrift. Ferdinand Kerschner ist ein Vertreter einer normativen Interessens- bzw Wertungsjurisprudenz, die eine stärkere, nämlich rechtskonforme Bindung des Rechtsanwenders an das Gesetz fordert.
An Hand eines praktischen Beispiels werden verschiedene Methodenströmungen und deren Auswirkungen auf die Ergebnisse klargelegt. Methoden eines beweglichen Systems werden nur bei Generalklauseln und unbestimmten Begriffen, nicht aber bei festen Tatbeständen anerkannt.
Nach der vom Autor vertretenen "objektiv-historischen Auslegung" hat der feststellbare Wille des Gesetzgebers (§ 6 ABGB: "Absicht des Gesetzgebers") Vorrang vor anderen Auslegungsmethoden. Schließlich wird nach dem insofern klaren gesetzlichen Auftrag des     § 7 ABGB der derzeit praktizierten Analogiehypertrophie der Kampf angesagt. Alles wird mit Beispielen aus der Praxis belegt.

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