Über Kapitalmarktreaktionen Auf Nennwertumstellungen
Aktien deutscher Unternehmen besitzen traditionell einen Nennwert, der das bilanzielle Grundkapital pro Aktie angibt. In den fünfziger Jahren hatten fast alle börsennotierten deutschen Aktien einen Nennwert von 100 DM, zu Beginn der neunziger Jahre von 50 DM und Ende der neunziger Jahre von 5 DM. Durch die prinzipiell unternehmensindividuellen Nennwertumstellungen ändert sich am Ex-Tag die Zahl der Aktien der Unternehmung und als Folge daraus auch der Aktienkurs. Die Höhe des Grundkapitals und die sonstigen Bilanzansätze ändern sich nicht. Auch fließen der Unternehmung keine finanziellen Mittel zu. Mit Ausnahme der mit der Umstellung verbundenen Kosten ergeben sich keinerlei Auswirkungen auf die zukünftigen Zahlungsströme der Gesellschaft. Deshalb ist auf den ersten Blick nicht ohne weiteres erkennbar, weshalb die Ankündigung oder die Durchführung einer Nennwertumstellung eine bewertungsrelevante Information darstellen sollte. Tatsächlich werden aber in zahlreichen US-amerikanischen Studien positve Überrenditen um den Ankündigungs- und Durchführungstag von Stock splits festgestellt. Die Welle von Nennwertumstellungen, die durch die Herabsetzung des Mindestnennwertes auf 5 DM im Jahre 1994 durch das Zweite Finanzmarktförderungsgesetz ausgelöst wurde, bildet den Anlaß für die vorliegende Untersuchung von Christian Wulff. Auf Basis eines umfangreichen und sorgfältig zusammengestellten Datensatzes überprüft er die Kapitalmarktreaktionen auf Nennwertumstellungen bei deutschen Aktiengesellschaften in einem Zeitraum von rund 30 Jahren. Dabei wird einerseits zwischen Ankündigungs- und Durchführungstag, andererseits zwischen Kurs-, Risiko- und Liquiditätseffekten differenziert, also insgesamt zwischen sechs Effekten. Anders als die vorliegende Arbeituntersuchen die meisten bisherigen Studien nur einen Teil dieser sechs Effekte.
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