Über Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Das Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern bestimmt die institutionalisierte Förderung von Kindern in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrags von Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege.
Ziel des Gesetzes ist die individuelle Förderung der Entwicklung eines jeden Kindes. Zudem soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben durch die Elternbeitragsfreiheit gestärkt werden. Qualitätssicherung und -entwicklung der frühkindlichen Bildung bringen jedoch ständige Veränderungen mit sich.
Dieses Werk greift aktuelle Fragen der Praxis zur Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen des KiföG M-V und seiner Rechtsverordnungen auf. Es bietet den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, Trägern von Einrichtungen, Fachkräften und interessierten Eltern ebenso wie allen, die in diesem Fachbereich juristisch tätig sind, Antworten auf Rechts- und Praxisfragen. Die umfassend überarbeitete zweite Auflage nimmt die Neuregelungen der drei Gesetze zur Änderung des KiföG M-V, neue und geänderte untergesetzliche Regelungen, geänderte bundesrechtliche Regelungen und aktuelle Rechtsprechung auf.
Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Susanne Wollenteit und Oberregierungsrätin Johanna Ehlers haben im Referat für Kindertageförderung und frühkindliche Bildung im Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung die Entstehung des KiföG M-V und dazugehöriger Landesverordnungen begleitet. Sie befassen sich seit Jahren mit der rechtlichen Ausgestaltung sozialer Fragen.
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