Über Konflikte mit der Landwirtschaft in der Raumordnungs- und Bauleitplanung bei der Planung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen
Während die Neuinanspruchnahme von Freiraumflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke weiterhin über dem angestrebten Niveau liegt, gehen die verfügbaren Flächen für die landwirtschaftliche Nahrungsmittelproduktion weiterhin zurück. Landwirtschaftliche Belange der Nahrungsmittelproduktion geraten deshalb und angesichts der EU-rechtlichen Vorgaben der Taxonomie-Verordnung 2020/852/EU, die eher Anlass für eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Flächen geben, bei knapper werdenden Flächenressourcen in einen verschärften Konflikt mit dem Ziel des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, insbesondere der Errichtung von Windkraft- und Freiland-Photovoltaik-Anlagen.Neuere Initiativen zur Änderung des städtebau- und raumordnungsrechtlichen Rahmens, welche darauf ausgerichtet waren bzw. sind, in kürzerer Planungszeit mehr Raum für Windkraft- und Photovoltaik- Anlagen zu schaffen, sowie der Krieg in der Ukraine heizen den Kampf um Freiraumflächenressourcen weiter an. Gesetzesänderungen und laufende Gesetzesinitiativen im Jahr 2022 geben Anlass, sich mit den städtebau- und raumordnungsrechtlichen Änderungen und den daraus resultierenden Konsequenzen eingehender zu befassen, zumal damit Strukturveränderungen angebahnt worden sind, die das bisherige System der städtebaulichen und raumordnungsplanerischen Steuerung der Errichtung von Windenergieanlagen und Photovoltaik-Anlagen und zugleich die Bewältigung der Nutzungskonflikte zwischen der Landwirtschaft und der Nutzung Erneuerbarer Energien verändern.
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