Über KSchR - Kündigungsschutzrecht
Der Kommentar für die Arbeitnehmervertretung. Kündigungsschutz für Beschäftigte.
Vorteile auf einen Blick:
Setzt den Fokus auf den Kündigungsschutz der Beschäftigten
Berücksichtigt Rechtsprechung aller Instanzen
Bietet hilfreiche Argumentationsmöglichkeiten zugunsten der Beschäftigten
Stellt alle kündigungsrelevanten Vorschriften übersichtlich dar
Der Kommentar für die Arbeitnehmervertretung
Wer Beschäftigten beim Kündigungsschutz kompetent zur Seite stehen will, kann auf diesen Kommentar nicht verzichten. Er behandelt detailliert alle Gesetze, die Schutz gegen Kündigungen geben. Dazu gehören neben dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auch zahlreiche Bestimmungen, die man unter dem Stichwort »Sonderkündigungsschutz« zusammenfasst. Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses wirft zahlreiche Fragen des Sozialversicherungs- und des Steuerrechts auf - auch sie sind umfassend erläutert. Zudem gibt es ein eigenes Kapitel zu den Besonderheiten bei Kündigungen im öffentlichen Dienst.
Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere:
Ausweitung des Sonderkündigungsschutzes in § 15 KSchG durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz
Neuregelung im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
Kündigungsverbot von Whistleblowern im Sinne des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes
Sonderkündigungsschutz für Vergütungsbeauftragte und Strahlenschutzbeauftragte
Verhaltensbedingte Kündigung, etwa wegen rechtsradikaler Betätigung, Datenschutzverstößen, Meinungsäußerungen in sozialen Medien
Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG
Massenentlassung nach §§ 17 ff. KSchG
Neuerungen infolge der Transparenzrichtlinie (EU) 2019/1152
Kündigung mit Hilfe eines Algorithmus
Inklusive Online-Zugriff
Mit dem Zugang zur Online-Ausgabe sind der gesamte Kommentar und die dort zitierten Urteile in digitaler Form nutzbar.
Die Autorinnen und Autoren:
Dr. Holger Brecht-Heitzmann, Professor für Arbeits- und Sozialrecht an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Schwerin | Dr. Raphaël Callsen, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin | Dr. Wolfgang Däubler, Professor i. R. für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen, wissenschaftlicher Berater der Rechtsanwaltskanzlei Schwegler | Dr. Olaf Deinert, Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht, Universität Göttingen, ehrenamtlicher Richter am BAG | Dr. Katja Nebe, Professorin für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der Universität Halle-Wittenberg | Uwe Söhngen, Richter am Bundessozialgericht in Kassel | Peter Voigt, Leiter der Abteilung Rechtspolitik/Rechtsschutz der IGBCE in Hannover, ehrenamtlicher Richter am Bundessozialgericht | Dr. Kay Wollgast, Vizepräsident des Arbeitsgerichts Berlin | Andrej Wroblewski, Jurist beim Vorstand der IG Metall | Ünal Yalcin, Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
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