Über KULTUR UND ERZIEHUNG IM BEREICH DER MENSCHENRECHTE UND DER I.I.R.H.D.
In Artikel 13 der nationalen Verfassung wird das Recht auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung als ein Grundrecht anerkannt. Diskriminierung ist ein Verbrechen, das die Menschenrechte der Menschen ernsthaft beeinträchtigt und eng mit Ungleichheit und sozialer Ungerechtigkeit verbunden ist, so dass sie den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen in der Quantität und Qualität verhindert, die zur Befriedigung ihrer spezifischen Bedürfnisse angesichts ihrer Verletzlichkeit erforderlich sind. In diesem Sinne ist es notwendig, den differenzierten Ansatz auf die Maßnahmen des Staates anzuwenden, um eine tatsächliche und effektive Gleichstellung zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu verwirklichen, ist die Zusammenarbeit aller öffentlichen Bediensteten erforderlich. Die Anerkennung der Qualität der Akteure als Garanten für das Recht auf Gleichheit und die Garantie der Nichtdiskriminierung in der öffentlichen Verwaltung ist von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung gerechterer Gesellschaften.
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