Über Lexikon - Begutachtung in der Medizin
Das Erstellen von Gutachten für Körperschaften und Gerichte gehört zu den ärztlichen Pflichten, denn nur der Arzt - und nicht der Verwaltungsbeamte oder der Richter - kann Gesundheitsstörungen einschätzen.
Aus medizinischer Sicht sind die von Juristen formulierten Anforderungen kaum verständlich und für Nichtmediziner ist die Ausdrucksweise in den Gutachten oft missverständlich. Selbst Standardlehrbücher zur Gutachtenpraxis helfen hier nur bedingt weiter, da diese eher für den schon erfahrenen Gutachter geschrieben sind.
Hilfestellung bei der schwierigen Kommunikation zwischen Medizinern und Juristen leistet das "Lexikon medizinische Begutachtung". In alphabetischer Reihenfolge findet der Leser alle gutachterlich relevanten Begriffe präzise und verständlich formuliert. So wird das Erstellen von juristisch verwertbaren Gutachten einfacher - dafür garantiert das Autorenteam aus Medizinern und Juristen, das um jede Begriffserklärung "gerungen" hat.
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