Über Mediation im Verwaltungsverfahren
Mediation im Allgemeinen und der Einsatz alternativer Konfliktregelungsmodelle im Besonderen haben bis dato in der öffentlichen Verwaltung Österreichs noch nicht jene Bedeutung erlangt, wie dies zB in den USA schon seit Jahrzehnten Standard ist. Denn im Gegensatz zur kompetitiven Streitaustragung oder im Verwaltungsverfahren, mit der strengen Unterordnung der Parteien unter das Verwaltungsverfahrensregime, bietet Mediation die Möglichkeit, auf gleichrangiger Ebene aller Beteiligten ein allseits akzeptiertes Verhandlungsergebnis erlangen zu können. Absicht dieser Arbeit unter anderem war, der reformbedürftigen Verwaltung und der Politik Anregungen zu liefern, wie das Verwaltungshandeln unter Einbeziehung der Bevölkerung "demokratisiert" werden kann.
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