Über ¿mit recht, gerechtikait, unser maynung¿
Die württembergischen Grafen und Fürsten nahmen neben väterlichen Dispositionen und Hausordnungen auch immer wieder direkte Erbeinsetzungen zu Lebzeiten oder per Testament vor, um Teilungen durch Nachfolgestreitigkeiten zu vermeiden. In entsprechender Weise bemühten sich adelige Frauen eigenständig um ihren Nachlass, waren ihnen doch zahlreiche Handlungsmöglichkeiten zugestanden. Ihre schriftlich fixierten Testamente dienten einerseits als bewusste Mitteilung von Handlungsmöglichkeiten und -motiven an ihren personellen Umkreis und waren andererseits ein detailliertes mehrgliedriges Mittel zur Durchsetzung eigener Vorstellungen und Intentionen des Erbens und Enterbens. Testamente wurden somit als Macht- und Rechtsinstrumente eingesetzt, die auch nach dem Tod eigene Vorstellungen durchsetzen sollten. Die vorliegende Studie untersucht, welche Auffassungen von Gerechtigkeit, Recht und Friede der Testierpraxis zugrunde lagen und wie die Umsetzung erfolgte. Damit verbinden sich Fragen nach den Personengruppen, die einen Bezug zur Erblasserin hatten und ihrem jeweiligen Einfluss, nach dem Bild, das die Frauen von sich selbst sowie ihrer Lebenssphäre hatten, und welche Ziele sie mit ihren Testamenten zu erreichen gedachten.
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