Über Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Religionspolitik
Die staatliche Religionspolitik gewinnt in der Bundesrepublik Deutschland seit rund zwei Jahrzehnten an Bedeutung. Heute wird sie von Wissenschaft und Politik als eigenständiges Politikfeld begriffen. Definieren lässt sie sich als Summe aller politischen Entscheidungen, die innerhalb der Grenzen des verfassungsrechtlich Statthaften Einfluss auf die Ausgestaltung jener rechtlichen, politischen, finanziellen und sonstigen Rahmenbedingungen nehmen, die für die Entfaltung des religiösen Lebens der Bürger wie für das Wirken der Religionsgemeinschaften und für deren Verhältnis zum freiheitlichen, neutralen und kooperationsoffenen Verfassungsstaat maßgeblich sind.Auch wenn die Religionspolitik des Staates der Sache nach kein neues Phänomen darstellt, hat insbesondere die in den vergangenen Jahrzehnten angewachsene Präsenz muslimischer und anderer religiöser Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland doch zu einer veränderten Sicht auf religionspolitische Sachverhalte geführt, die Fragen nach Notwendigkeit und Grenzen staatlicher Religionspolitik neu aktualisiert und das Spektrum religionspolitischer Entscheidungsoptionen neu in den Blick gerückt.Diese Entwicklungen waren Anlass, im Rahmen der 58. Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche den "Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Religionspolitik" nachzuspüren und damit erstmals in der nahezu sechzigjährigen Geschichte dieser Reihe der staatlichen Religionspolitik - ihren Erscheinungsweisen und ihrem rechtlichen Rahmen, ihren Chancen und Risiken, ihren Herausforderungen und Akteuren - eine eigene Tagung zu widmen. Zu diesem Zweck behandelte die Veranstaltung in ihrem ersten Teil Grundsatzfragen, in deren Zentrum eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Handlungsfelder und eine Vermessung des rechtlichen Rahmens staatlicher Religionspolitik sowie die Erörterung hieraus resultierender politischer Gestaltungsoptionen standen. Der zweite Teil der Tagung widmete sich konkreten Herausforderungen der Religionspolitik, namentlich der Frage, ob und inwiefern die Religionsförderung von Minderheiten und die Gleichstellung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu den Aufgaben staatlicher Religionspolitik zählen. Abgerundet wurden die diesbezüglichen Erörterungen durch einen Vortrag des Chefs der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen über Grundsätze und Herausforderungen der Religionspolitik aus Sicht der staatlichen Praxis. Der dritte Teil der Tagung richtete den Blick schließlich auf die föderale Dimension und die institutionalisierten Akteure staatlicher Religionspolitik.
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