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Mord, Vergewaltigung und Inzest im 17. Jahrhundert. Der sächsische Staatsgefangene Heinrich v. Gröbel und sein Vater Paul von Gröbel, Oberhofjägermeister

Über Mord, Vergewaltigung und Inzest im 17. Jahrhundert. Der sächsische Staatsgefangene Heinrich v. Gröbel und sein Vater Paul von Gröbel, Oberhofjägermeister

Essay aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte - Sonstiges, Note: keine, Technische Universität Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: Die sächsische Landesgeschichtsschreibung hat sich von jeher, schon in ihren frühesten Ausprägungen vor der Professionalisierung des Berufsstandes der Historiker, mit Kriminalitätsgeschichte beschäftigt. Der Oberlandjägermeister Paul von Gröbel (gestorben 1594) hatte Cornelius von Rüxleben beim Kurfürsten denunziert, da Rüxleben die Kurfürstin beleidigt hatte. Rüxleben wurde "peinlich befragt" und blieb bis zu seinem Tod 1590 in der Leipziger Pleißenburg inhaftiert. Paul von Gröbel unterlag der Befragung neben diesem Prozess auch wegen eines zweiten Delikts: Er hatte Bauern aufgefordert, ihm einen angeblich glücksbringenden Daumen eines Gehenkten abzuschneiden und zu überbringen. Heinrich von Gröbel, der Sohn Pauls, besaß Güter in Ober- und Unterlichtenau, in Laußnitz sowie in Grasengrün bei Karlsbad und eine Kux zu Platten. Seine Tochter Sibylla war von ihren Eltern fortgegangen und bekam vom väterlichen Kutscher ein Kind. Ihr Vater schwor Blutrache und bezahlte den Oberhermersdorfer Müller für den Mord an dem Kutscher. Nachts in einer seiner Mühlen schlug er mit einer Axt auf den Kutscher ein. Gröbel wurde wegen dieses Auftragsmordes inhaftiert, kam aber wieder auf freien Fuß.1620 wurde Gröbel beschuldigt, mit seiner Tochter Sibylla zweimal Inzest getrieben zu haben. Eine lange Untersuchung schloss sich an, in die sich auch der Kurfürst intensiv beteiligte. Die Prozesse um die von Gröbel stellen einen in seiner dichten Abfolge an schweren Delikten interessanten und kriminalitätsgeschichtlichen bezeichnenden Fall des 16. und 17. Jahrhunderts in Sachsen dar.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783668707948
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 24
  • Veröffentlicht:
  • 24. Mai 2018
  • Ausgabe:
  • 18001
  • Abmessungen:
  • 148x3x210 mm.
  • Gewicht:
  • 51 g.
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Beschreibung von Mord, Vergewaltigung und Inzest im 17. Jahrhundert. Der sächsische Staatsgefangene Heinrich v. Gröbel und sein Vater Paul von Gröbel, Oberhofjägermeister

Essay aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte - Sonstiges, Note: keine, Technische Universität Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: Die sächsische Landesgeschichtsschreibung hat sich von jeher, schon in ihren frühesten Ausprägungen vor der Professionalisierung des Berufsstandes der Historiker, mit Kriminalitätsgeschichte beschäftigt. Der Oberlandjägermeister Paul von Gröbel (gestorben 1594) hatte Cornelius von Rüxleben beim Kurfürsten denunziert, da Rüxleben die Kurfürstin beleidigt hatte. Rüxleben wurde "peinlich befragt" und blieb bis zu seinem Tod 1590 in der Leipziger Pleißenburg inhaftiert. Paul von Gröbel unterlag der Befragung neben diesem Prozess auch wegen eines zweiten Delikts: Er hatte Bauern aufgefordert, ihm einen angeblich glücksbringenden Daumen eines Gehenkten abzuschneiden und zu überbringen. Heinrich von Gröbel, der Sohn Pauls, besaß Güter in Ober- und Unterlichtenau, in Laußnitz sowie in Grasengrün bei Karlsbad und eine Kux zu Platten. Seine Tochter Sibylla war von ihren Eltern fortgegangen und bekam vom väterlichen Kutscher ein Kind. Ihr Vater schwor Blutrache und bezahlte den Oberhermersdorfer Müller für den Mord an dem Kutscher. Nachts in einer seiner Mühlen schlug er mit einer Axt auf den Kutscher ein. Gröbel wurde wegen dieses Auftragsmordes inhaftiert, kam aber wieder auf freien Fuß.1620 wurde Gröbel beschuldigt, mit seiner Tochter Sibylla zweimal Inzest getrieben zu haben. Eine lange Untersuchung schloss sich an, in die sich auch der Kurfürst intensiv beteiligte. Die Prozesse um die von Gröbel stellen einen in seiner dichten Abfolge an schweren Delikten interessanten und kriminalitätsgeschichtlichen bezeichnenden Fall des 16. und 17. Jahrhunderts in Sachsen dar.

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