Über Musterberufsordnung für die Psychotherapeuten
Die Berufsordnungen der Länder und die Musterberufsordnung der BPtK sind in den letzten 20 Jahren regelmäßig neueren Entwicklungen in Recht und Gesellschaft angepasst worden. Seit der letzten Auflage waren es vor allem neue Regelungen zur Schweigepflicht im Strafgesetzbuch (Stichwort: Einbeziehung von Gehilfen der Berufsgeheimnisträger) und Entwicklungen der Fernbehandlung, die zu Änderungen der Berufsordnungen führten. Daneben hat die Auseinandersetzung mit den Vorschriften der Berufsordnung der Psychotherapeuten sowohl in der Literatur als auch in der Rechtsprechung in den letzten Jahren erheblich zugenommen.
In der vorliegenden Neuauflage erfolgte eine Aktualisierung der Kommentierung aller Paragrafen. Erneut wurde bei jedem Paragrafen eine Übersicht zu den abweichenden Regelungen der Landeskammern vorangestellt.
Zwei Fallbeispiele aus der Praxis werden erörtert. Dabei zeigt sich, dass in beiden Fällen die §§ 3 (Allgemeine Berufspflichten), 6 (Abstinenz), 7 (Aufklärungspflicht) und 8 (Schweigepflicht) von besonderer Relevanz sind. Explizit der § 3 Abs. 2 bietet dem praktizierenden Therapeuten mit dem prinzipienethischen Ansatz eine Orientierungshilfe, in einer konkreten, in der Regel komplexen Situation fundierte Lösungen zu finden, die ihn u. U. auch in einem berufsrechtlichen Verfahren entlasten könnten.
Inge Berns, auf dem Gebiet der Berufsethik erfahrene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und Prof. Dr. Martin H. Stellpflug, Fachanwalt für Medizinrecht und für Sozialrecht, waren an der Erstformulierung und der Verabschiedung der Musterberufsordnung beteiligt. Detailliert wird jeder der dreißig Paragrafen der Musterberufsordnung von beiden gemeinsam kommentiert. Damit findet sowohl der Psychotherapeut praxisnahe und verständliche Informationen über seine Berufspflichten und die Tragweite der berufsrechtlichen Vorgaben als auch der Jurist Erläuterungen und Querverweise für die Anwendung der Berufsordnung in berufsrechtlichen Fragen. Eine Vielzahl von Literaturhinweisen und die Sammlung von Urteilen in der Form von Leitsätzen begründen und ergänzen das umfangreiche Werk.
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