Über Nachhaltigkeit, Ordnungspolitik und Freiwillige Selbstverpflichtung
Als Leitbild der internationalen Umwelt- und Entwicklungspolitik hat sich der Begriff einer nachhaltigen Entwicklung spätestens seit der Rio-Konferenz 1992 durchgesetzt. Zunehmend wird anerkannt, daß die wirtschaftliche Entwicklung absolute Belastungsgrenzen der Natur berücksichtigen muß. Dadurch stellt sich die Frage, wie Maßnahmen, die innerhalb eines Konzeptes einer nachhaltigen zukunftsverträglichen Entwicklung vorgeschlagen werden, ordnungspolitisch zu bewerten sind. Im ersten Teil wird aus einer ordo-liberalen Perspektive ein allgemeines Prüfraster zur ordnungspolitischen Bewertung umweltpolitischer Maßnahmen entwickelt. Im zweiten Teil wird das Prüfraster auf ein zur Zeit viel und kontrovers diskutiertes umweltpolitisches Instrument - freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft - angewendet.
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