Über Naturrecht und Menschenrecht
Was sind die Unterschiede, was sind die Gemeinsamkeiten zwischen den traditionellen Naturrecht und den modernen Menschenrechten. Das Naturrecht als ungeschriebenes Gesetz, dass aus der Natur des Menschen, aus seiner Wesenheit und den darauf folgenden Zielen und Zwecken abgeleitet wird, geht zurück auf die Antike und wurde besonders im Mittelalter und der frühen Neuzeit weiterentwickelt. In der Neuzeit und insbesondere im 19. und 20. Jahrhundert dominieren die Menschenrechte die öffentliche Debatte. Der Band versammelt Beiträge verschiedener Autoren zu diesem Themenkomplex, ausgehend von der Rede Papst Benedikts XVI. vor dem Deutschen Bundestag, durch die eine Debatte neu angestoßen wurde. Weitere Beiträge: Naturrecht oder Menschenrechte? (Jakob Cornides); Naturrecht im römischen Recht und in der europäischen Rechtsentwicklung (Wolfgang Waldstein) und Benedikt XVI., Hans Kelsen, der Rechtspositivismus und das Naturrecht (Dr. Hartmut Hahn).
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