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Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse (§ 20 StVO). Wie können Unfallrisiken im Busverkehr minimiert werden?

Über Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse (§ 20 StVO). Wie können Unfallrisiken im Busverkehr minimiert werden?

Projektarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll helfen, effektive Entscheidungen zu treffen, damit Unfallrisiken im Verkehr mit Bussen minimiert werden können. Die Vorschrift des § 20 StVO (Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse) soll Unfallrisiken im Verkehr mit Bussen entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, können verschiedene Maßnahmen in den Verkehrsbehörden getroffen werden. Deren Erfolgschancen hängen von einer Kenntnis der sachlichen Zusammenhänge ab. Der Sinn und Zweck der Vorschrift des § 20 StVO sowie nahezu sämtlicher darin enthaltenen Einzelregelungen ist es, die Fahrgäste von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen vor Gefahren, die ihnen von dem Fahrzeugverkehr drohen, effektiv zu schützen. Damit wird durch die Vorschrift des § 20 von staatlicher Seite versucht, die verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) konkret in der Weise umzusetzen, für das Leben und die körperliche Unversehrtheit der in Deutschland lebenden Menschen durch verkehrsrechtliche Handlungsanweisungen insbesondere für die Fälle der Begegnungen zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Fahrverkehr, persönlichkeitsschützend zu wirken.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783346190048
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 24
  • Veröffentlicht:
  • 4. August 2020
  • Ausgabe:
  • 20001
  • Abmessungen:
  • 148x3x210 mm.
  • Gewicht:
  • 51 g.
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Beschreibung von Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse (§ 20 StVO). Wie können Unfallrisiken im Busverkehr minimiert werden?

Projektarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll helfen, effektive Entscheidungen zu treffen, damit Unfallrisiken im Verkehr mit Bussen minimiert werden können.
Die Vorschrift des § 20 StVO (Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse) soll Unfallrisiken im Verkehr mit Bussen entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, können verschiedene Maßnahmen in den Verkehrsbehörden getroffen werden. Deren Erfolgschancen hängen von einer Kenntnis der sachlichen Zusammenhänge ab.
Der Sinn und Zweck der Vorschrift des § 20 StVO sowie nahezu sämtlicher darin enthaltenen Einzelregelungen ist es, die Fahrgäste von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen vor Gefahren, die ihnen von dem Fahrzeugverkehr drohen, effektiv zu schützen. Damit wird durch die Vorschrift des § 20 von staatlicher Seite versucht, die verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) konkret in der Weise umzusetzen, für das Leben und die körperliche Unversehrtheit der in Deutschland lebenden Menschen durch verkehrsrechtliche Handlungsanweisungen insbesondere für die Fälle der Begegnungen zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Fahrverkehr, persönlichkeitsschützend zu wirken.

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