Über Politische Veränderungen durch den Westfälischen Frieden für das Alte Reich
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Historisches Institut), Veranstaltung: Das Heilige Römische Reich Deutscher Nationen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Westfälische Frieden, bestehend aus dem Frieden von Münster und Osnabrück, wurde am 24. Oktober 1648 unterzeichnet und gilt als der Schlusspunkt des Dreißigjährigen Krieges. Doch er stellt nicht nur ein historisches Datum dar, sondern zählt zu den ¿großen Friedenschlüssen von europäischen Rang¿ und gewann als Grundgesetz des Alten Reiches an Bedeutung. Nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Mitteleuropa haben jene 30 Jahre Millionen Tote, Verwüstungen und Barbarei hervorgebracht. Der Vertrag stellte neben einer Friedensregelung, die nach jahrelangen kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen den beteiligten Staaten getroffen wurde, auch einen verfassungsrechtlichen Ordnungsrahmen für das Heilige Römische Reich Deutscher Nationen dar. Es kam somit 1648 zur Restaurierung ¿der verfassungspolitischen Verhältnisse, wie sie sich in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts eingependelt hatten¿. Auch wenn der Westfälische Frieden in der Öffentlichkeit noch immer als Symbol der Zersplitterung und machtpolitischer Schwäche gilt, prägte dieses Grundgesetz die deutsche Staatlichkeit länger als nachfolgende Verfassungsordnungen. Ein gemeinsames politisches System, von Georg Schmidt nicht als Staat sondern als ein ¿Territorien, Herrschaften und Kommunen überwölbender Verbund¿ bezeichneter Raum zwischen den Alpen und der Nord- und Ostseeküste, entstand. Diese Arbeit soll versuchen, die politischen Veränderungen des Friedenswerkes und seine Bedeutung als Grundgesetz für das Alte Reich aufzuzeigen. Dabei werden allgemeine Veränderungen der politischen Landkarte, die Bestimmungen für die Reichsverfassung und einiger deren Organe sowie die Bedeutung des Vertragswerkes als Grundgesetz vorgestellt.
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