?Staub gab einer Jahrhundertstreitfrage des deutschen Zivilrechts einen einprägsamen Namen und illustrierte sie mit einer Fülle von Beispielsfällen. So wurde er zum seinerseits umstrittenen Entdecker einer tatsächlichen oder vermeintlichen Lücke im Bürgerlichen Gesetzbuch und damit je nach Betrachter zum Reparateur oder Majestätsbeleidiger eines (un-)vollkommenen Gesetzes.?
PD Dr. Jan Thiessen, Humboldt-Universität zu Berlin.
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