Über Praxishandbuch Architektenrecht
Mit dem "neuen" Bauvertragsrecht hat der Gesetzgeber 2018 einem langjährigen Bedürfnis der Baupraxis nach Spezialisierung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung getragen und individuelle werkvertragliche Regelungen für die Baubranche im BGB geschaffen. Hier finden sich auch für den Architekten- und Ingenieurvertrag eigenständige Bestimmungen.
Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH zudem das zwingende Preisrecht der HOAI (Mindest- und Höchstsätze) für europarechtswidrig erklärt und damit den deutschen Verordnungsgeber zum Handeln gezwungen. Die danach erlassene HOAI 2021 findet auf sämtliche Verträge ab dem 1. Januar 2021 Anwendung.
Etwas überraschend hat der EuGH mit weiterem Urteil vom 18. Januar 2022 jedoch entschieden, dass die Europarechtswidrigkeit neben der Notwendigkeit zur Abänderung der HOAI keine weitergehende Wirkung insbesondere für Altfälle entfaltet, deren Vertragsschluss vor dem 1. Januar 2021 liegt. Für diese bleibt das zwingende Preisrecht der HOAI somit anwendbar und sind damit nach wie vor sog. Aufstockungsklagen möglich.
Auf dieser geänderten rechtlichen Grundlage gibt das Handbuch einen Überblick über das Zusammenspiel der Regelungswerke und stellt die neuen Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf die Praxis vor. Weiter werden die vom Planer bei Vertragsschluss und Projektdurchführung zu beachtenden rechtlichen Themen und Fragestellungen praxisnah mit Beispielen, Tipps sowie Musterbriefen behandelt.
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