Über Qualitative und quantitative Eigenkapitalanforderungen
Nach der globalen Finanzkrise 2007/08 herrschte die Handlungsmaxime: Banken müssen mit mehr Eigenkapital ausgestattet sein und dieses Eigenkapital muss von besserer Qualität sein. Dass das Eigenkapital einer Bank sowohl einen quantitativen als auch qualitativen Aspekt haben kann, ist ein besonderes Phänomen der Bankenregulierung. Denn das Eigenkapital einer Bank ist nichts Physisches, sondern ein Residualbetrag. Das Eigenkapital einer Bank kann erst nach Verkauf aller Aktiva und Befriedigung aller Passiva mit Sicherheit bestimmt werden. In der Bankenregulierung existiert ein Vielfaches an Eigenkapitalanforderungen. Diese beziehen sich mehr auf den quantitativen oder auf den qualitativen Aspekt von Eigenkapital. Während regulatorische Anforderungen hinsichtlich des quantitativen Aspekts vielfach untersucht wurden, weist der Stand der Forschung auch mehr als eine Dekade nach der Finanzkrise keine systematische Untersuchung zur Regulierung der Qualität des Eigenkapitals von Banken auf. Diese Untersuchung schließt diese Lücke.
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