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Recht Der Getrankelieferungsvereinbarung

Über Recht Der Getrankelieferungsvereinbarung

Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, Veranstaltung: Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Bierlieferungsvertrag, oder besser ausgedrückt, die Getränkelieferungsvereinbarung, gehört zu den wohl eher exotischen Themen in der Rechtswissenschaft. Spricht man von Bierlieferungsverträgen, sollte man besser die Bezeichnung Getränkelieferungsvereinbarung verwenden. Dies ist insofern treffender, da diese Bezeichnung die Lieferung von Bier, sowie die alkoholfreier Getränke, kurz AfG, mit einschließt. Jedoch hat der Bierlieferungsvertrag bisher keine eigene rechtliche Regelung erfahren, außer im Freistaat Bayern, wo er landesrechtlich kodifiziert ist. Der Direktvertrieb durch die herstellende und bindende Brauerei in Deutschland spielt eine eher untergeordnete Rolle. Hauptsächlich in Bayern wird er durch den Braubetrieb selbst praktiziert. In der übrigen Bundesrepublik bedienen sich die Brauereien zur Belieferung der Gastronomie der Distributionsdienste des Getränkefachgroßhandels, kurz GFGH, der mit den Gastronomiebetreibern ebenfalls Getränkelieferungsvereinbarungen schließt. Diese Arbeit soll im Folgenden darstellen, was ein Getränkelieferungsvertrag rechtlich beinhaltet, welche Besonderheiten es dabei zu beachten gibt, welche Streitigkeiten entstehen können und wie sich die jüngsten Rechtsreformen ausgewirkt haben.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783638735650
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Veröffentlicht:
  • 17. August 2007
  • Abmessungen:
  • 210x148x8 mm.
  • Gewicht:
  • 172 g.
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Beschreibung von Recht Der Getrankelieferungsvereinbarung

Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, Veranstaltung: Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Bierlieferungsvertrag, oder besser ausgedrückt, die Getränkelieferungsvereinbarung, gehört zu den wohl eher exotischen Themen in der Rechtswissenschaft. Spricht man von Bierlieferungsverträgen, sollte man besser die Bezeichnung Getränkelieferungsvereinbarung verwenden. Dies ist insofern treffender, da diese Bezeichnung die Lieferung von Bier, sowie die alkoholfreier Getränke, kurz AfG, mit einschließt.

Jedoch hat der Bierlieferungsvertrag bisher keine eigene rechtliche Regelung erfahren, außer im Freistaat Bayern, wo er landesrechtlich kodifiziert ist.
Der Direktvertrieb durch die herstellende und bindende Brauerei in Deutschland spielt eine eher untergeordnete Rolle. Hauptsächlich in Bayern wird er durch den Braubetrieb selbst praktiziert. In der übrigen Bundesrepublik bedienen sich die Brauereien zur Belieferung der Gastronomie der Distributionsdienste des Getränkefachgroßhandels, kurz GFGH, der mit den Gastronomiebetreibern ebenfalls Getränkelieferungsvereinbarungen schließt.
Diese Arbeit soll im Folgenden darstellen, was ein Getränkelieferungsvertrag rechtlich beinhaltet, welche Besonderheiten es dabei zu beachten gibt, welche Streitigkeiten entstehen können und wie sich die jüngsten Rechtsreformen ausgewirkt haben.

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