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Recht (Liechtenstein)

Recht (Liechtenstein)von Quelle: Wikipedia
Über Recht (Liechtenstein)

Quelle: Wikipedia. Seiten: 78. Kapitel: Gericht (Liechtenstein), Juristische Fachzeitschrift (Liechtenstein), Privatrecht (Liechtenstein), Rechtsquelle (Liechtenstein), Öffentliches Recht (Liechtenstein), Stiftung, Treuunternehmen, Anstalt privaten Rechts, Anstalt des öffentlichen Rechts, Handlungsfähigkeit, Aktorische Kaution, Verwaltungsgerichtshof, Personen- und Gesellschaftsrecht, Verfassung des Fürstentums Liechtenstein, Maßnahmenvollzug, Zivilgesetzbuch, Volljährigkeit, Stockwerkseigentum, FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, Öffentlichkeitsregister, Erbschaftsteuer in Liechtenstein, Zivilprozessordnung, Gerichtsorganisation in Liechtenstein, Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz, Schuldentriebverfahren, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Amtsbot, Grundbuchamt, Befund, Hausgenosse, Liechtensteinische Gesetzessammlung, Paulianische Anfechtungsklage, Verfahrensverschleppung, Sicherungsbot, Purgation, Verwaltungsgliederung Liechtensteins, Versicherungsaufsicht, Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt, Vormietrecht, Strafprozessordnung, Treuunternehmensgesetz, Liechtensteinische Juristenzeitung, Schadensminderungspflicht, Recht der halben Hofstatt, Perimeterpflicht, Ausserstreitgesetz, Respekttag, Einwohnerkontrolle, Stiftungsaufsicht, Friedensbot, Strafschärfung bei Rückfall, Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch, Staatsgerichtshof, Weibel, Prorogation, Signaturgesetz, Almbuch, Landammann, Liechtenstein-journal, Anstößer, Strafgesetzbuch, Fürstliches Landgericht, Rechtsfähigkeit, Amtssprache, Thronfolge. Auszug: Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten, und die Destinatäre können nur in den Genuss der Erträge kommen. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem legalen Zweck errichtet werden. Die meisten Stiftungen werden in privatrechtlicher Form errichtet und dienen gemeinnützigen Zwecken. Man unterscheidet Förderstiftungen, die Tätigkeiten Dritter finanziell fördern, und operative Stiftungen, die zur Erfüllung des Stiftungszwecks selbst Projekte durchführen. Meist sind Stiftungen auf ewig angelegt. Es werden aber auch Stiftungen mit begrenzter Lebensdauer gegründet, die ihr Vermögen nach und nach aufbrauchen (Verbrauchsstiftungen). Eine Stiftung hat in der Regel eine Satzung, die unter anderem die Zwecke und die Art ihrer Verwirklichung festschreibt. Nach außen wird die Stiftung von einem Vorstand vertreten (der auch anders bezeichnet sein kann), es können satzungsgemäß aber auch zusätzliche Organe und Gremien eingerichtet werden. Im Unterschied zu einem Verein hat eine rechtsfähige Stiftung ¿ in Deutschland die häufigste Rechtsform ¿ keine Mitglieder und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht. Der juristische Akt der Errichtung einer Stiftung wird ebenfalls als Stiftung bezeichnet, ebenso ¿ allgemeiner ¿ auch die Hergabe von Vermögenswerten, insbesondere für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke. Kirche des Klosters Neuzelle (Niederlausitz), gestiftet am 12. Oktober 1268 von Markgraf Heinrich dem ErlauchtenStiftungen haben eine lange Tradition. Im Mittelalter entsprangen sie als Stift den frommen Gedanken des Stifters, der auch die Sicherung des eigenen Seelenheils im Blick hatte, aber auch als Gründungsstadt oder Siedlung, die den Stifter als Lehnsherr auf gute Rendite hoffen ließ. Typisch für das Mittelalter sind Memorialstiftungen (Memorien), die dazu...

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9781233228294
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 80
  • Veröffentlicht:
  • 23. August 2011
  • Abmessungen:
  • 189x4x246 mm.
  • Gewicht:
  • 175 g.
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Beschreibung von Recht (Liechtenstein)

Quelle: Wikipedia. Seiten: 78. Kapitel: Gericht (Liechtenstein), Juristische Fachzeitschrift (Liechtenstein), Privatrecht (Liechtenstein), Rechtsquelle (Liechtenstein), Öffentliches Recht (Liechtenstein), Stiftung, Treuunternehmen, Anstalt privaten Rechts, Anstalt des öffentlichen Rechts, Handlungsfähigkeit, Aktorische Kaution, Verwaltungsgerichtshof, Personen- und Gesellschaftsrecht, Verfassung des Fürstentums Liechtenstein, Maßnahmenvollzug, Zivilgesetzbuch, Volljährigkeit, Stockwerkseigentum, FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, Öffentlichkeitsregister, Erbschaftsteuer in Liechtenstein, Zivilprozessordnung, Gerichtsorganisation in Liechtenstein, Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz, Schuldentriebverfahren, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Amtsbot, Grundbuchamt, Befund, Hausgenosse, Liechtensteinische Gesetzessammlung, Paulianische Anfechtungsklage, Verfahrensverschleppung, Sicherungsbot, Purgation, Verwaltungsgliederung Liechtensteins, Versicherungsaufsicht, Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt, Vormietrecht, Strafprozessordnung, Treuunternehmensgesetz, Liechtensteinische Juristenzeitung, Schadensminderungspflicht, Recht der halben Hofstatt, Perimeterpflicht, Ausserstreitgesetz, Respekttag, Einwohnerkontrolle, Stiftungsaufsicht, Friedensbot, Strafschärfung bei Rückfall, Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch, Staatsgerichtshof, Weibel, Prorogation, Signaturgesetz, Almbuch, Landammann, Liechtenstein-journal, Anstößer, Strafgesetzbuch, Fürstliches Landgericht, Rechtsfähigkeit, Amtssprache, Thronfolge. Auszug: Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten, und die Destinatäre können nur in den Genuss der Erträge kommen. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem legalen Zweck errichtet werden. Die meisten Stiftungen werden in privatrechtlicher Form errichtet und dienen gemeinnützigen Zwecken. Man unterscheidet Förderstiftungen, die Tätigkeiten Dritter finanziell fördern, und operative Stiftungen, die zur Erfüllung des Stiftungszwecks selbst Projekte durchführen. Meist sind Stiftungen auf ewig angelegt. Es werden aber auch Stiftungen mit begrenzter Lebensdauer gegründet, die ihr Vermögen nach und nach aufbrauchen (Verbrauchsstiftungen). Eine Stiftung hat in der Regel eine Satzung, die unter anderem die Zwecke und die Art ihrer Verwirklichung festschreibt. Nach außen wird die Stiftung von einem Vorstand vertreten (der auch anders bezeichnet sein kann), es können satzungsgemäß aber auch zusätzliche Organe und Gremien eingerichtet werden. Im Unterschied zu einem Verein hat eine rechtsfähige Stiftung ¿ in Deutschland die häufigste Rechtsform ¿ keine Mitglieder und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht. Der juristische Akt der Errichtung einer Stiftung wird ebenfalls als Stiftung bezeichnet, ebenso ¿ allgemeiner ¿ auch die Hergabe von Vermögenswerten, insbesondere für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke. Kirche des Klosters Neuzelle (Niederlausitz), gestiftet am 12. Oktober 1268 von Markgraf Heinrich dem ErlauchtenStiftungen haben eine lange Tradition. Im Mittelalter entsprangen sie als Stift den frommen Gedanken des Stifters, der auch die Sicherung des eigenen Seelenheils im Blick hatte, aber auch als Gründungsstadt oder Siedlung, die den Stifter als Lehnsherr auf gute Rendite hoffen ließ. Typisch für das Mittelalter sind Memorialstiftungen (Memorien), die dazu...

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