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Recht, Richter und Gerichte in Ravensberg

Recht, Richter und Gerichte in Ravensbergvon Ulrich Andermann
Über Recht, Richter und Gerichte in Ravensberg

Mit der vorliegenden Rechtsgeschichte der Grafschaft Ravensberg wird ein Zeitraum von rund 1000 Jahren - von den ersten Vogteigerichten noch vor Entstehung der Grafschaft bis zum Ende der Franzosenzeit 1813 - systematisch untersucht. Dabei werden das Stift und die Stadt Herford von Beginn an in die Untersuchung mit einbezogen. Da sowohl im Mittelalter als auch in der Frühen Neuzeit Justiz und Verwaltung eng miteinander verflochten waren, bietet die Darstellung - über Recht und Verfassung hinaus - auch einen wichtigen Einblick in die Verwaltungsgeschichte und in die Ämterverfassung der Grafschaft. Im Mittelpunkt stehen dabei die Ursprünge und Zuständigkeiten der jeweiligen Gerichte sowie ihr Personal. Hinsichtlich der Prozessform erwies sich die Rezeption des römischen Rechts als Zäsur, ebenso wie später das Eindringen des französischen Rechts nach dem Ende des Alten Reiches. Stets gegenübergestellt werden die ländliche und städtische Rechtswelt, neben der weltlichen wird immer auch die geistliche Gerichtsbarkeit mit in den Blick genommen. Einige Sachverhalte, wie etwa die Holzgerichtsbarkeit oder die Hexenprozesse, werden für Ravensberg erstmals untersucht, während zu anderen Themen bislang geltende Sichtweisen revidiert werden. Das gilt auch für die Frage, inwieweit das seit 1346 als "Nebenland" geltende Ravensberg in den verschiedenen "Mehrfachherrschaften" seine eigene Entwicklung bewahren konnte.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783402151525
  • Einband:
  • Gebundene Ausgabe
  • Seitenzahl:
  • 400
  • Veröffentlicht:
  • 1. März 2024
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Beschreibung von Recht, Richter und Gerichte in Ravensberg

Mit der vorliegenden Rechtsgeschichte der Grafschaft Ravensberg wird ein Zeitraum von rund 1000 Jahren - von den ersten Vogteigerichten noch vor Entstehung der Grafschaft bis zum Ende der Franzosenzeit 1813 - systematisch untersucht. Dabei werden das Stift und die Stadt Herford von Beginn an in die Untersuchung mit einbezogen. Da sowohl im Mittelalter als auch in der Frühen Neuzeit Justiz und Verwaltung eng miteinander verflochten waren, bietet die Darstellung - über Recht und Verfassung hinaus - auch einen wichtigen Einblick in die Verwaltungsgeschichte und in die Ämterverfassung der Grafschaft. Im Mittelpunkt stehen dabei die Ursprünge und Zuständigkeiten der jeweiligen Gerichte sowie ihr Personal. Hinsichtlich der Prozessform erwies sich die Rezeption des römischen Rechts als Zäsur, ebenso wie später das Eindringen des französischen Rechts nach dem Ende des Alten Reiches. Stets gegenübergestellt werden die ländliche und städtische Rechtswelt, neben der weltlichen wird immer auch die geistliche Gerichtsbarkeit mit in den Blick genommen. Einige Sachverhalte, wie etwa die Holzgerichtsbarkeit oder die Hexenprozesse, werden für Ravensberg erstmals untersucht, während zu anderen Themen bislang geltende Sichtweisen revidiert werden. Das gilt auch für die Frage, inwieweit das seit 1346 als "Nebenland" geltende Ravensberg in den verschiedenen "Mehrfachherrschaften" seine eigene Entwicklung bewahren konnte.

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