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Rechtliche Rahmenbedingungen Burgerschaftlichen Engagements

- Zustand Und Entwicklungsmoeglichkeiten

Über Rechtliche Rahmenbedingungen Burgerschaftlichen Engagements

Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages unter dem Vorsitz von Dr. Michael Bürsch beauftragte im Juli 2000 Prof. Dr. Gerhard lgl damit, ein Rechtsgutachten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des bürgerschaftliehen Engagements anzufertigen. Da die­ ser Auftrag die fachliche Kompetenz des Inhabers eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Sozialrecht weit überschritten hätte, wurde der Auftragnehmer ermächtigt, für die Be­ reiche des Zivil- und Arbeitsrechts sowie des Steuerrechts die Mitarbeit kundiger Kollegin­ nen und Kollegen zu suchen, wobei die Gesamtverantwortung beim Auftragnehmer bleiben sollte. Zu dieser Mitarbeit haben sich sehr schnell Prof. Dr. Eberhard Eichenhafer (Jena) für das Zivil- und Arbeitsrecht und Prof. Dr. Monika Jachmann (damals Jena, jetzt Hamburg) für das Steuerrecht bereit erklärt. Die Arbeit an dem Rechtsgutachten war von besonderen Umständen geprägt. Seitens der Enquete-Kommission war der Wunsch vorherrschend, die Zwischenergebnisse und Ergebnisse der Gutachter im Laufe der Erstellung des Gutachtens zu diskutieren, um dar­ aus weitere Vorschläge und Nachfragen entwickeln zu können. Daraus ergab sich eine höchst fruchtbare diskursive Verschränkung zwischen den Arbeiten der Enquete-Kom­ mission und der Arbeit der Gutachter. Dies hatte den Vorteil, dass das Gutachten auf die Bedürfnisse und Belange der bürgerschaftlieh engagierten Praxis eingehen und diese rechtlich reflektieren konnte. Eine an bestimmten rechtspolitischen Ergebnissen orien­ tierte inhaltliche Beeinflussung konnte dennoch nicht stattfinden, da das Gutachten ge­ mäß dem ihm zugrunde liegenden Auftrag mögliche Gestaltungsoptionen aufzeigen, nicht aber politisch erwünschte Ergebnisse präsentieren sollte. Den Mitgliedern der Enquete­Kommission gebührt besonderer Respekt dafür, dass der Auftrag in dieser Weise beher­ zigt worden ist.

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  • Sprache:
  • Deutsch
  • ISBN:
  • 9783810036476
  • Einband:
  • Taschenbuch
  • Seitenzahl:
  • 594
  • Veröffentlicht:
  • 31. Januar 2002
  • Ausgabe:
  • 2002
  • Abmessungen:
  • 244x170x31 mm.
  • Gewicht:
  • 943 g.
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Beschreibung von Rechtliche Rahmenbedingungen Burgerschaftlichen Engagements

Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages unter dem Vorsitz von Dr. Michael Bürsch beauftragte im Juli 2000 Prof. Dr. Gerhard lgl damit, ein Rechtsgutachten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des bürgerschaftliehen Engagements anzufertigen. Da die­ ser Auftrag die fachliche Kompetenz des Inhabers eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Sozialrecht weit überschritten hätte, wurde der Auftragnehmer ermächtigt, für die Be­ reiche des Zivil- und Arbeitsrechts sowie des Steuerrechts die Mitarbeit kundiger Kollegin­ nen und Kollegen zu suchen, wobei die Gesamtverantwortung beim Auftragnehmer bleiben sollte. Zu dieser Mitarbeit haben sich sehr schnell Prof. Dr. Eberhard Eichenhafer (Jena) für das Zivil- und Arbeitsrecht und Prof. Dr. Monika Jachmann (damals Jena, jetzt Hamburg) für das Steuerrecht bereit erklärt. Die Arbeit an dem Rechtsgutachten war von besonderen Umständen geprägt. Seitens der Enquete-Kommission war der Wunsch vorherrschend, die Zwischenergebnisse und Ergebnisse der Gutachter im Laufe der Erstellung des Gutachtens zu diskutieren, um dar­ aus weitere Vorschläge und Nachfragen entwickeln zu können. Daraus ergab sich eine höchst fruchtbare diskursive Verschränkung zwischen den Arbeiten der Enquete-Kom­ mission und der Arbeit der Gutachter. Dies hatte den Vorteil, dass das Gutachten auf die Bedürfnisse und Belange der bürgerschaftlieh engagierten Praxis eingehen und diese rechtlich reflektieren konnte. Eine an bestimmten rechtspolitischen Ergebnissen orien­ tierte inhaltliche Beeinflussung konnte dennoch nicht stattfinden, da das Gutachten ge­ mäß dem ihm zugrunde liegenden Auftrag mögliche Gestaltungsoptionen aufzeigen, nicht aber politisch erwünschte Ergebnisse präsentieren sollte. Den Mitgliedern der Enquete­Kommission gebührt besonderer Respekt dafür, dass der Auftrag in dieser Weise beher­ zigt worden ist.

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