Über Sachenrecht II
Das Skript Sachenrecht II behandelt den Erwerb dinglicher Rechte an beweglichen Sachen. Neben dem Erwerb kraft Gesetzes ist Schwerpunkt hier natürlich der rechtsgeschäftliche Erwerb des Eigentums. Bei dem Erwerb vom Berechtigten und den § 932 ff. BGB müssen Sie sicher sein, insbesondere wenn - wie im Examensfall regelmäßig - Dritte (Besitzdiener Besitzmittler Geheißpersonen) in den Übereignungstatbestand eingeschaltet werden. Daneben geht es um die klausurrelevanten Probleme beim Pfandrecht, bei der Sicherungsübereignung und beim Anwartschaftsrecht des Vorbehaltsverkäufers.
Inhalt:
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb
Das Anwartschaftsrecht
Das Pfandrecht an beweglichen Sachen und Rechten
Die Sicherungsübereignung
Eigentumserwerb durch Gesetz oder Hoheitsakt
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