Über Sakramentenrecht der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland und der Roemisch-Katholischen Kirche. Mit einer geschichtlichen Betrachtung der Altkatholischen Kirche OEsterreichs
Im 1. Vatikanischen Konzil beschloss die Katholische Kirche 1870, dass Lehrentscheidungen des Papstes in Zukunft als wahr und unfehlbar gelten und von allen Gläubigen anzunehmen seien. Gleichfalls wurde dem Papst der Jurisdikationsprimat zugesprochen. Wer diese Lehren nicht mittragen wollte, wurde in der Folge exkommuniziert. Es bildeten sich in mehreren Ländern unabhängige und eigenständige katholische Kirchen, die bis heute bestehen. Diese Kirchen verfügen jeweils über ein eigenes Kirchenrecht, das teilweise erheblich von dem Recht der Römisch-Katholischen Kirche abweicht. In diesem Buch wird das Recht der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland mit dem Recht der Römisch-Katholischen Weltkirche systematisch verglichen. Am Anfang des Buches erfolgt eine geschichtliche Vorstellung der Altkatholischen Kirche von Österreich.
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